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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Bischof Burchard von Worms übernimmt die Erziehung des jungen, von seinen parentes caeterique cognati verstoßenen Konrad. Er war durch den frühen Tod seines Vaters der jüngeren Linie seines Hauses gegenüber benachteiligt und lebte daher mit dieser in Spannung, ebenso wie der Bischof von Worms, dessen Kirche durch den befestigten Platz des salischen dux Wormatiensis innerhalb der Wormser civitas in ihrer Freiheit bedroht war. Allerdings entsprach es durchaus der Sitte der Zeit, wenn der Sohn einer der ersten Familien des Reiches einem Bischof zur Erziehung übergeben wurde. Man darf auch daraus, daß der Name Ottos von Kärnten in der Stiftungsurkunde für das Seelenheil der kaiserlichen Familie vom Jahre 1034 nicht genannt ist, nicht mit Breßlau, Jahrbücher 1, 5, Anm. 2 schließen, daß der salische Großvater beim Kaiser in keinem guten Andenken stand, und dies mit der Verstoßung in Zusammenhang bringen, denn DK. II. 204 nennt nur die im Wormser Dom bestatteten Familienmitglieder, zu denen Otto nicht gehörte, und sagt somit nichts aus über das Verhältnis des Herrschers zu den Angehörigen seines Geschlechtes.

Überlieferung/Literatur

Vita Burchardi cap. 7.

Kommentar

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 5 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. d, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1000-02-00_1_0_3_1_0_4_d
(Abgerufen am 20.04.2024).