Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Sie sehen den Datensatz 966 von insgesamt 1338.

Papst Silvester (II.) teilt dem Dogen P(etrus II. Orseolo) von Venedig und Dalmatien (P. Ueneticorum et Dalmaticorum duci) seine Trauer darüber mit, daß er sich nicht scheue, mit den Heiligtümern Gottes durch Bischöfe Handel treiben zu lassen, daß Bischöfe und Priester öffentlich mit Frauen leben, zeitlichem Gewinn nachgehen und statt des Gottesdienstes weltliche Geschäfte treiben. Er ermahnt ihn, gemeinsam mit dem Patriarchen (Vitalis IV. von Grado) deswegen möglichst bald eine Synode für seinen ganzen Herrschaftsbereich zu veranstalten, die Mißstände abzustellen und schwierigere Fragen am nächsten Osterfest der päpstlichen Generalsynode (in Rom) vorzutragen. Weiters erbittet der Papst genauere Nachrichten über seine nach Dalmatien entsandten (n. 914) Legaten. ‒ Inter diversas perturbationes ...

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: Drucke: Omont in BÉCh. 50/1889, 567; Kehr in QuF. 19/1927, 165; Ramackers, PUU. in Frankreich VI 51; Zimmermann, PUU. 748 n. 390. Reg.: IP. VII/2, 18 n. 26 u. 50 n. 68; Boye, QuKat. 68; Böhmer-Uhlirz n. 1390 d. Lit.: Kehr, Rom und Venedig 81 f.; Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 345.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Ramackers, PUU. in Frankreich VI 32, der eine 1944 in Chartres zerstörte Kopie des 12. Jh. noch benützen konnte, zum Diktat vgl. Pivec in MÖIG. 49/1935, 73 f. Gleichzeitig schrieb der Papst an den Patriarchen Vitalis in derselben Angelegenheit (n. 922). Beide Schreiben sind nur undatiert überliefert. Die Absendung muß aber wegen des im Mandat an den Dogen gebrauchten Titels in der Adresse nach der Unterwerfung Dalmatiens durch den Dogen (Mai-Aug. 1000) erfolgt sein; vgl. auch n. 914 und zum Titel V. Lazzarini. Scritti di paleografia e diplomatica (Venedig 1938) 189 ff. Wenn der Papst um Nachrichten über seine dalmatinische Gesandtschaft ersucht, so ist seit deren Entsendung wohl auch bereits einige Zeit verstrichen. Es ist weiters anzunehmen, daß der Papst bereits Nachrichten über die kirchlichen Verhältnisse Dalmatiens und Venetiens durch den Dogen oder eher durch die Legaten erhalten hat, da er nun den Dogen bittet certius et apercius zu berichten. Anderseits muß zwischen der Absendung der beiden Mandate und der geplanten römischen Ostersynode ein gewisses zeitliches Spatium angenommen werden, da inzwischen noch eine Synode unter dem Vorsitz des Dogen und des Patriarchen von Grado stattfinden sollte, zu deren baldiger Abhaltung der Papst drängt (agile in tempore), damit noch rechtzeitig schwierigere Probleme der Ostersynode vorgelegt werden könnten. Diese datiert Uhlirz, Jahrbücher 560 f. gegen Kehr, PUU. in Spanien I 245 mit guten Gründen auf Ostern 1001 (vgl. auch n. 930 u. n. 931). Man wird die Mandate also in den Spätherbst des Jahres 1000 datieren können, als in Rom bei Kaiser und Papst bereits der Plan bestand, zu Ostern 1001 eine große Synode abzuhalten, die dann freilich nicht zustande kam. Spinelli, Aspetti italiani 286 möchte dagegen wie Kehr auf 1002 datieren. Vgl. jedoch Wolter, Synoden 193 ff.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 921, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1000-00-00_1_0_2_5_0_966_921
(Abgerufen am 24.04.2024).