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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Kaiser und Papst erheben Leo, wahrscheinlich den bei Hofe und in der Kurie hochangesehenen Abt von SS. Bonifacio ed Alessio auf dem Aventin zum Erzbischof von Ravenna.

Überlieferung/Literatur

Vgl. DD. 330, 339; Regg. 1328, 1336.

Kommentar

Leo wird am 27. September in D 330 und am 2. Dezember 999 in D 339 als Erzbischof bei einer Gerichtssitzung in Sachen Farfas genannt und erscheint hier als Erster in der Unterschriftenreihe. Seine Erhebung muß aber, wie wir annehmen dürfen, schon im Frühjahr im Zuge der nach dem Tode Gregors V. einsetzenden Neuordnungen erfolgt sein. Vgl. Schwartz, Bistümer Reichsitaliens, 153 u. Anm. 3. ‒ Er hatte am 25. März 997 die Abtei Nonantula erhalten (D 237, Reg. 1219) und war vermutlich mit dem als Legaten des Papstes in dem Streit um das Erzbistum Reims genannten Abt des Kloster SS. Bonifacio ed Alessio auf dem Aventin in Rom identisch gewesen. Dieser erscheint nach der Ausstellung eines kaiserlichen und päpstlichen Privilegs am 31. Mai 996 (D 209, Reg. 1185) nicht mehr als Abt und es ist sehr wahrscheinlich, daß er in die Stelle eines Archidiacons sacrosancti palatii und Missus des Kaisers vorgerückt ist. Als solcher wird er bald nach der Krönung Ottos III. mit der Untersuchung einer Klage des Klosters S. Vincenzo am Volturno gegen den Grafen Rainald von Marsia betraut. Vgl. die Verhandlung, die anscheinend infolge der politischen Ereignisse erst gegen Ende März 998 stattgefunden hat (Reg. 1262). ‒ Am 9. April 998 hat Leo den Vorsitz in einer Gerichtsverhandlung in Sachen Farfas geführt (D 278, Reg. 1263), er unterschreibt diese Notitia als Erster nach dem Oblationar der römischen Kirche Robertus. Er verschwindet dann in dieser Stellung als Archidiacon und Missus und erscheint erst als Erzbischof von Ravenna wieder.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1321b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0999-05-00_2_0_2_3_0_1017_1321b
(Abgerufen am 18.04.2024).