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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Otto verleiht dem Grafen Eberhard Markt- und Münzrecht in Altdorf.

Überlieferung/Literatur

Nach dem Spurium D 325, Reg. 1459.

Kommentar

Das Spurium geht auf die Vorlage eines von Her. C verfaßten echten DO. III. zurück. Das Protokoll, vor allem die Datierung, ist von dem Fälscher nicht unberührt geblieben, so daß man mit Sicherheit nur behaupten kann, daß dieses Deperditum 999 oder 1000 ausgefertigt worden ist. Die Tatsache, daß zahlreiche Urkunden für deutsche Empfänger im Frühjahr 999 ausgestellt wurden, unterstützt die Annahme, das Deperditum stamme ebenfalls aus dieser Zeit; doch besteht auch die Möglichkeit, daß die Urkunde im Jahre 1000 ausgestellt wurde. Dann wäre die Ortsangabe „Magontie” in dem Spurium nicht auf eine Fälschung zurückzuführen, sondern sie würde dem Itinerar des Kaisers (vgl. Reg. 1359 a) entsprechen. Der Wortlaut der echten Urkunde ist zum großen Teil in dem D Friedrichs I. für das im 10. Jh. gegründete Kloster Altdorf erhalten. ‒ Vgl. Sickel, in den Vorbemerkungen 753; Kehr, Urkk. O. III. Exkurs VI, 300‒304. ‒ Zu dem Kloster Altdorf vgl. GP. III/3, S. 26f.; Wentzcke, Regg. Straßburg I. 252, Nr. 166 (zu 974?); Erben, Selz, ZGO. VII (1892) 18; Hauck, Kg. Dtschl. III3 1024. ‒ Zur Errichtung des Marktes vgl. Stein, Verkehr, 118 Anm. 89. ‒ Die Grafschaft Eberhards wird in D 159, Reg. 1129 erwähnt. Er war Graf von Egisheim und hatte die Gründung des Klosters Altdorf beabsichtigt, die sein Sohn Hugo durchgeführt hat. Dessen Sohn, Bischof Adalbero von Toul, wurde 1057 als Leo IX. auf den päpstlichen Stuhl erhoben. ‒ Zu Eberhard vgl. Kloß. Grafschaftsgerüst,125. ‒ Zu den Zeugen Hugo, Gerhard u. Matfriedus, die vermutlich drei Brüder waren, vgl. E. Kimpen, Rhein. Anfänge Hauses Habsburg-Lothringen. Annalen d. Hist. Ver. für d. Niederrhein, 123 (1933) 15.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1322, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0999-05-00_1_0_2_3_0_1020_1322
(Abgerufen am 28.03.2024).