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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Nach der Überwindung des Crescentius gehen Kaiser und Papst gegen den ihnen feindlichen Grafen der Sabina Benedikt vor, einen nahen Verwandten der Crescentier, der sich in den Wirren des letzten Jahres des Kastells Tribucum und des Hofes S. Gethulii, sowie der Stadt Caere bemächtigt und dadurch das Kloster Farfa schwer geschädigt hatte. Obwohl Benedikt unter dem Eindruck der Niederlage des Crescentius in einen Ausgleich mit dem Kloster gewilligt und die teilweise Rückstellung dieser Besitzungen zugesagt hatte, war er nach Caere geflüchtet, um dort weiterhin Widerstand zu leisten. Er wird jetzt in der Stadt eingeschlossen und durch die grausame Drohung des Papstes, seinen in Gefangenschaft geratenen Sohn vor seinen Augen aufhängen zu lassen, zur Ergebung genötigt.

Überlieferung/Literatur

Hugonis Exceptio relationum. FSI. XXXIII., 64f.

Kommentar

Vgl. Hartmann, Gesch. Italiens IV/1, 116 ff.; Vehse, Päpstl. Herrsch. i. d. Sabina. QFIAB. XXI (1929‒30) 125, 137 ff., 142f. ‒ Graf Benedikt aus dem Geschlecht der Stefaniani war 970‒988 (?) „rector territorii Sabinensis”; sein Nachfolger war sein Sohn Crescentius II. gewesen. Vgl. H. Müller, Untersuch. z. Gesch. Spoletos u. d. Sabina (1930) 17 ff., 34; Jordan, Eindringen d. Lehenswesens, AUF. XII 42.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1279a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0998-05-00_2_0_2_3_0_918_1279a
(Abgerufen am 19.04.2024).