RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5
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Der aus Rom geflohene Papst Johannes (XVI.) läßt den in die Stadt einrückenden Kaiser Otto (III.) um Gnade bitten (Graecus ipse misericordiam clamat).
Überlieferung/Literatur
Erw.: Arnulf v. Mailand, Gesta 12 (Zey, SS. rer. G. 67/1994, 134). Reg.: Böhmer-Uhlirz n. 1259 c. Lit.: Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 258; Zimmermann, Papstabsetzungen 110.
Kommentar
Mit Arnulf ist das Ereignis in die Zeit des Einzuges Ottos III. in Rom (ad cuius introitum) einzuordnen, den Uhlirz auf etwa 20. Feb. 998 datiert, vgl. auch n. 815. Damals war aber Johannes XVI. nicht mehr in Rom (vgl. n. 814), so daß man nur annehmen kann, er habe entweder aus seinem Zufluchtsort (n. 814) einen Gesandten nach Rom geschickt oder noch vor seiner Flucht einen in Rom zurückgebliebenen Freund um die Übermittlung seiner Bitte an den Kaiser ersucht. Arnulf möchte das verschiedene Verhalten des Crescentius II. Nomentanus und des Papstes beim Einzug Ottos zum Ausdruck bringen. Während jener bewaffneten Widerstand leistete (vgl. auch n. 814), bat dieser um Gnade. Das Gesuch blieb unbeantwortet, und wenig später wurde Johannes XVI. verhaftet (vgl. n. 817).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI II,5 n. 816, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0998-02-20_1_0_2_5_0_858_816
(Abgerufen am 25.04.2024).