RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3
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Gerbert, der sich wegen einer Erkrankung während des Sommers und im Herbst wahrscheinlich auf seinem ihm vom Kaiser verliehenen Gut in Sasbach (Reg. 1230 b) aufgehalten hat, wird in die kaiserliche Kapelle aufgenommen und erhält als Hofmusikus eine besondere Verpflichtung.
Überlieferung/Literatur
Vgl. Lettres de Gerbert, Nr. 184 (Havet) S. 169 f.; DO. III. S. 689: Gribertus musicus ... capellanus ipsius domini imperatoris”.
Kommentar
Der Brief Gerberts ist unzweifelhaft an Willigis oder Heribert gerichtet. Vgl. M. Uhlirz, Vorarbeiten III. Untersuchungen über Inhalt und Datierung der Briefe Gerberts S. 163 ff. und Jbb. O. III. Exkurs XI. Die Berufung Gerberts in den Dienst des Kaisers und sein Eintritt in die kaiserliche Kapelle, S. 487 ff. ‒ Die Ernennung Gerberts muß spätestens im November erfolgt sein, da er den Romzug des Kaisers schon in seiner neuen Stellung mitmacht. Er weilte jedoch, wie seine beiden im November geschriebenen Briefe Nr. 219, 220 erkennen lassen, noch in Sasbach und hat sich vermutlich erst auf der Fahrt dem Gefolge des Kaisers angeschlossen. ‒ Vgl. zur musikalischen Tätigkeit Gerberts Reg. 1229 a.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI II,3 n. 1246b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0997-11-00_2_0_2_3_0_846_1246b
(Abgerufen am 29.03.2024).