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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Kaiser Otto (III.) fordert Papst (Gregor V.) durch Gesandte auf, ihm entgegenzuziehen (dompnum apostolicum sibi obviare per internuncios postulavit).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Thietmar v. Merseburg, Chr. IV 30 (MGSS. N. S. IX 167). Reg.:

Kommentar

Laut Thietmar erfolgte die Entsendung der kaiserlichen Gesandten unmittelbar vor dem Italienzug Ottos und nach dem Bekanntwerden der Gefangennahme kaiserlicher Boten durch Crescentius II. Nomentanus in Rom (vgl. dazu auch n. 805). Daß die Absendung eines kaiserlichen Nuntius zum Papste im Herbst 997 geplant war, ergibt sich auch aus einem Schreiben Ottos an Gerbert von Aurillac (Böhmer-Uhlirz n. 1240). Der Nuntius sollte den nach Italien zurückreisenden päpstlichen Gesandten Leo vom Aventin (vgl. n. 786) begleiten und beim Papste als Fürsprecher für Gerbert wirken, zumal sich auch Erzbischof Arnulf von Reims entschlossen hatte, zum Papste zu reisen; vgl. dazu Schramm, AUF. 9/1926, 119; Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 525 und Uhlirz, Untersuchungen 161 ff. Zum Zusammentreffen des Kaisers mit dem Papst in Pavia vgl. n. 810.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 806, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0997-11-00_1_0_2_5_0_848_806
(Abgerufen am 28.03.2024).