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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Gregor (V.) dankt dem Abt Abbo (von Fleury) (domino specialiter venerabili Abboni abbati) für die ihm durch einen nun heimreisenden Boten übersandten Schreiben und für alle Beweise seines Wohlwollens; erbittet die vorgeschlagene Entsendung des Fraters R., der Nachrichten über das Ergehen des Abtes, über die Versprechungen des Königs (Robert II. von Frankreich) und über den Gesundheitszustand des Erzbischofs (Aelfrik) von Canterbury überbringen soll, und ersucht weiters um die geschenkweise Überlassung eines guten Missale, damit er stets seines besten Freundes eingedenk sein könne. ‒ Quia litterarum vestrarum portitor ...

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: 11. Jh., London Brit. Libr.: Add. Ms. 10972 fol. 1v. Drucke: Mabillon, Ann. IV 107; Bouquet, Recueil X 431; Migne, PL. 137, 920; Zimmermann, PUU. 669 n. 344. Reg.: J. 2968; JL. 3879. Lit.: Pfister, Robert le Pieux 55; Mann, Lives IV 436; Cousin, Abbon 64 u. 127.

Kommentar

Eine handschriftliche Überlieferung des in der Briefsammlung Abbos erhaltenen Papstschreibens scheint nicht mehr zu existieren. Der Überbringer war wohl der heimreisende Bote Abbos Humbold (vgl. n. 798). Welche Versprechungen des Königs Robert gemeint sein können, bleibt unklar, doch denkt Mabillon an die Entlassung der illegitimen Gattin Roberts, Bertha von Burgund (vgl. dazu n. 776). Cousin 64 datiert das Schreiben unrichtig in das Frühjahr 988, doch ergibt sich schon aus der päpstlichen Anfrage über Erzbischof Aelfrik, daß ins Jahr 997 datiert werden muß (vgl. n. 791).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 799, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0997-00-00_2_0_2_5_0_840_799
(Abgerufen am 19.04.2024).