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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Gregor V. teilt allen Bischöfen und Gläubigen Frankreichs mit (omnibus episcopis atque aliis Dei fidelibus per Galliam constitutis), daß er durch Abt Abbo von Fleury (ex cenobio, quod vocatur Floriacus) (D. Orleans) über die Gründung dieses Klosters durch Abt Leobod (von Orleans), über die Translation der Reliquien Benedikts (von Nursia) aus der Diözese Capua nach Fleury und über die Privilegierung dieses Klosters durch Kaiser Karl (den Großen) informiert worden sei. Auf Bitte des Abtes und mit Zustimmung aller anwesenden Bischöfe bestätigt der Papst alle Besitzungen des Klosters und deren Immunität; verleiht den Äbten den Primat unter allen Klostervorstehern Galliens (primus inter abbates Gallie); verbietet allen Erzbischöfen, Bischöfen und Klerikern das Betreten des Klostergebietes und die Ausübung priesterlicher Funktionen ohne Erlaubnis des Abtes; bestätigt das Recht der freien Abtwahl; befiehlt die ordnungsgemäße Vornahme der Klerikerweihen durch den zuständigen Bischof; unterstellt den Abt dem Urteil des Provinzialkonzils oder des Papstes und verleiht das Appellationsrecht nach Rom; erteilt den Äbten die Absolutionsgewalt innerhalb des Ordens; 〈verbietet den zu Klerikerwürden gelangten Äbten und Mönchen, weiterhin im Kloster zu bleiben und dort Anordnungen zu treffen, sowie die Zulassung Exkommunizierter zur Kommunion;〉 erteilt das Recht, auch in Interdiktzeiten Messen lesen zu lassen; erlaubt fremden Mönchen den Aufenthalt im Kloster zu Studienzwecken und befiehlt dagegen den Ausschluß von Mönchen schlechten Lebenswandels. ‒ Quoniam ex apostolica successione ... Scr. pm. Petri reg. not. et scrin. SRE. in men. Nov. et ind. XI. ‒ Dat. id. Nov. pm. Johannis ep. Albanensis eccl. et bibl. s. et AS. a. pont. dom. nostri Gregorii V. pp. II., imp. dom. nostri III. Ottonis imp. aug. a. II.

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: 18. Jh., Bordeaux, Arch. départ.: La Réole II 6 fol. 34. Erw.: Aimoin v. Fleury, Vita Abbonis 12 (Migne, PL. 139, 402); Brief Abbos an Abt Gauzbert I. v. St-Julien in Tours (Bouquet, Recueil X 439). Drucke: Pfister, Robert le Pieux p. LVII; Prou-Vidier, Recueil I 185; Ramackers, PUU. in Frankreich VI 46; Zimmermann, PUU. 655 n. 335. Reg.: Grellet-Balguerie, Cartulaire 165; J. *2961; JL. *3872; Mostert, Abbo 206. Lit.: Lot, Hugues Capet 266 ff.; Lowis, Church of France 119 u. 179; Chennesseau, L'abbaye de Fleury 20, 66 u. 92; Lemarignier, Étude sur les privilèges d'exemption 11; Lemarignier, L'exemption monastique 311; Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 518 ff.; Cousin, Abbon 127 ff. u. 161; Cowdrey, Cluniacs 71; Rathsack, Fälschungen 313 ff.; Mostert, Urkundenfälschungen 287 ff.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch Ramackers, PUU. in Frankreich VI 12. Die Datierungsmerkmale der Urkunde weisen auf das Jahr 997. Uhlirz 522 hält eine Ausstellung des Privilegs im Herbst 997 für möglich, dagegen verbessert Ramackers auf Grund der Berichte Aimoins v. Fleury über die Romreise Abbos und dessen Zusammentreffen mit Papst Gregor V. in der Umgebung von Spoleto (n. 776) auf 996. Vom Inhalt des Privilegs teilt Aimoin das Verbot an den Bischof von Orleans, das Klostergebiet ohne äbtliche Erlaubnis zu betreten sowie die Befreiung des Klosters vom Interdikt mit. Im Brief Abbos an Gauzbert wird auf die Befreiung der Äbte von der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt hingewiesen. Das zitierte Privileg Kaiser Karls des Großen ist verloren; vgl. Böhmer-Mühlbacher n. 157 dep. Ramackers behauptete, daß die Papsturkunde in einigen Partien verfälscht wurde, daß aber der Hauptteil echt sei. Spätere Zusätze sind vor allem die Bestimmung über die zu Klerikerwürden gelangten Abte und Mönche und das Verbot, Exkommunizierte zur Kommunion zuzulassen. Hingegen wollte Rathsack vor allem im Hinblick auf den Primatspassus die Fälschung beweisen, während Mostert bloß eine 997 validierte Empfängerausfertigung annimmt. Über die späteren Schicksale des Privilegs vgl. auch n. 1026.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 777, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-11-13_1_0_2_5_0_818_777
(Abgerufen am 25.04.2024).