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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Von Selz begibt sich der Kaiser gemäß dem schon früher festgesetzten Reiseplan nach Niederlothringen und nimmt in der Pfalz zu Nimwegen Aufenthalt. Hier trat auf seine Anordnung ein Königsgericht zusammen, um der lange dauernden Bedrückung des Klosters Elten durch den Grafen Balderich und dessen Gemahlin Adela ein Ende zu setzen. Ferner beschäftigte den Kaiser die Lage des Bistums Cambrai, das als Suffraganbistum des Erzbistums Reims mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Endlich forderten die Verhältnisse in Frankreich, wo König Hugo Capet am 24. Oktober gestorben war, und die Haltung König Roberts, der wegen seines neuen, den kanonischen Gesetzen widersprechenden Ehebundes mit seiner Verwandten Bertha, der Tochter König Konrads von Burgund und Witwe des Grafen Odo von Chartres, in eine schwierige Lage geraten war, die Anwesenheit der kaiserlichen Regierung im Westen des Reiches.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Reg. 1215.

Kommentar

Zum Tod König Hugos vgl. Lot, Hugues Capet, 106, 184f. und App. V. 298 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1214b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-11-00_2_0_2_3_0_769_1214b
(Abgerufen am 29.03.2024).