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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Kaiser O(tto III.) empfiehlt dem Papste G(regor V.) (reverendissimo papae G.) den Abt Petrus (Petroaldus von Bobbio) und ersucht ihn, dessen Wünsche betreffend seines Klosters zu erfüllen, die er von ihm selbst und einem kaiserlichen Gesandten erfahren werde.

Überlieferung/Literatur

Druck: MG. DO. III n. 212. Reg.: Böhmer-Uhlirz n. 1192. Lit.: Uhlirz, Untersuchungen 182.

Kommentar

Der Brief des Kaisers, der sich in der Briefsammlung Gerberts von Aurillac (vgl. Weigle, MG. Briefe II 254, Riché II. 564 f., Epist. 213) findet, ist von diesem im Auftrag des Kaisers verfaßt worden. Gerbert war damals kurzfristig in der kaiserlichen Kanzlei tätig, bevor er in sein Erzbistum Reims zurückkehrte. Zur Datierung und zur Identifizierung des im Briefe genannten Abtes Petrus mit Petroald von Bobbio, dem Nachfolger Gerberts in diesem Kloster, vgl. Böhmer-Uhlirz n. 1192 und die dort genannte Literatur. Wer der damals mit dem Abte nach Rom reisende kaiserliche Gesandte war, läßt sich nicht sagen, doch fällt etwa in dieselbe Zeit die Absendung von n. 766, wo Hugo von Tuszien und Konrad von Spoleto mit dem Schutz des Papstes beauftragt wurden. Ob und inwiefern Gregor V. den Empfehlungen des Kaisers nachkam, ist ebenfalls unbekannt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 765, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-06-00_1_0_2_5_0_806_765
(Abgerufen am 19.04.2024).