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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Crescentius erhebt nach dem Tode Johannes XV. einen römischen Priester, dessen Herkunft und Name unbekannt sind, zum Papst. Dieser nimmt den Namen Johann XVI. an; er findet jedoch anscheinend keine Anerkennung, vielmehr faßt der Senat auf die Nachricht von dem Heranrücken König Ottos III. den Beschluß, ihm eine Abordnung entgegenzuschicken und um die Nominierung eines ihm genehmen Kandidaten für die Papstwahl zu bitten. Crescentius muß sich diesem Beschluß fügen.

Kommentar

Die selbständige Erhebung eines Papstes mit dem Namen Johann XVI. geht aus der Zählung der Nachfolger Sylvesters II. 1003 hervor. Die beiden ihm folgenden Päpste waren Johannes XVIII. und XIX. Das setzt voraus, daß der Gegenpapst Johann Philagathos, (vgl. Reg. 1218 b.) als Johann XVII. und der Nachfolger Johanns XV. als der XVI. dieses Namens gezählt werden. Vgl. die Liste der Päpste bei Marianus Scottus, SS. 13, 79; dazu Baronius, Annales ecclesiast. 16, 405; La Salle de Rochemaure, Gerbert, 377 ff. ‒ Das Bildnis Johanns XVI. ist in den Mosaiken von S. Paolo fuori le Mura in Rom erhalten. Ib. 376.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1166c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-04-00_1_0_2_3_0_685_1166c
(Abgerufen am 25.04.2024).