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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Der König trifft in Verona ein, wo er von den geistlichen und weltlichen Großen Kärntens und der Grenzmarken erwartet wird und in dem Wohnsitz des Bischofs, dem Kloster S. Zeno, Aufenthalt nimmt. Genannt werden die Bischöfe Otbert von Verona, Lambert von Vicenza und Benzo von Concordia, Dux Tebald, Markgraf von Brescia, Ferrara, Reggio und Modena, ferner Otto vom Wormsgau, Markgraf von Verona, mit den Grafen Engilrich, Albertus (Adalbert) aus der Ostmark und Raimbald von Treviso. Es erscheinen auch die Bischöfe Johannes von Belluno und Rozo von Treviso, um ihr Verhalten in dem Streit mit Venedig vor dem König zu rechtfertigen und die Aufhebung der von dem Dogen verhängten Absperrungsmaßnahmen (Reg. 1138 a) zu verlangen. Otto lehnt es jedoch ab, den Vertreter des Dogen in diesem Sinne zu beeinflussen, bevor jene nicht von ihrem feindseligen Verhalten gegen Venedig ablassen würden. Rozo von Treviso scheint sich den Anordnungen des Königs gefügt zu haben und es muß zu einem Ausgleich gelangt sein, während Johannes von Belluno auf seinen Ansprüchen beharrte und es erst des Spruches eines Königsgerichtes bedurfte, um ihn zur Anerkennung der Rechte Venedigs auf das Gebiet von Heracliana zu bewegen. Das Verhalten des Königs läßt erkennen, daß der erste politische Plan, den er bei dem Betreten Italiens verfolgt hat, die Herstellung einer engen Verbindung mit Venedig ist. Der Doge Peter II. Orseolo hat nach Empfang der Botschaft Ottos (Reg. 1164 b) den Rat berufen und mit dessen Zustimmung sich bereit erklärt, dem Wunsch des Königs nach Herstellung einer geistlichen Verwandtschaft nachzukommen. Er sendet seinen Sohn nach Verona, der ehrenvoll aufgenommen wird; er empfängt das Sakrament der Firmung und von seinem Paten, dem König, den Namen Otto. Mit reichen Geschenken wird er zu seinem Vater entlassen. ‒ In der königlichen Kanzlei nimmt die italienische Abteilung ihre Tätigkeit wieder auf, und ihr Leiter, der Erzkanzler Bischof Petrus von Como, erscheint auch als Vorsitzender in dem Königsgericht. In einem Streit der Leute von Illasi und einiger benachbarter Orte wird Recht gesprochen und der Bischof von Concordia empfängt die Bestätigung von Besitzrechten seiner Kirche und die Verleihung einer Teilimmunität. Die Ausstellung der diese Handlungen betreffenden DD. ist jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Ferner vollzieht der König eine Schenkung, die ein Stück der Stadtmauer betrifft, an einen Bürger Veronas, Bernardus; die dafür ausgestellte Urkunde ist nicht erhalten. ‒ Schon während des Aufenthaltes in Verona machen sich die nationalen Gegensätze und die schweren inneren Spannungen in der Bevölkerung geltend. Es kommt zu einem Aufstand gegen die deutschen Ritter, die Verluste erleiden. Ein vornehmer Jüngling aus dem Gefolge des Königs, namens Carolus, wird erschlagen; der König will Rache üben, doch gelingt es dem Bischof Otbert, seinen Zorn zu beschwichtigen.

Überlieferung/Literatur

Giovanni diac. cron. venez. c. 29 A (FSI. IX) 151 f.: ... quod (die Sendung seines Sohnes) dux suorum fidelium consilio facere adquievit. puero quidem Verona pervento, officiose a rege susceptus est; quem chrismatis unctione propriis amplexibus coartatum fecit munire, et amisso paterno nomine, Otto, id est suus aequivocus, nuncupatus est. Johannes quidem prememoratus episcopus, seu Rozo, Tarvisianę sedis antistes, cum quibuslibet aliis ad pacem interpellandam ibi convenerunt, quibus rex hanc adquirere interdicens donec domni Petri ducis polliciti forent satisfaciendo gratiam recuperare; ... hac tempestate inter Veronensium cives et Teutonicorum exercitum exortum fuerat iurgium, sed Teutonici a civibus interemti per civitatis platheas nonnulli occubuerunt; inter quos nobilissimus unus cecidit adolescens, Carolus nomine, qui maximum de suo funere dolorem regi suisque compatriotis reliquaerat. quod rex graviter ulcissi in civibus decreverat; tamen eiusdem civitatis Odberti episcopi interventu evaserunt. Otto vero, praedicti domni Petri ducis filius, diversis muneribus a rege foeneratus, ad Veneciam reppedavit. ‒ Vgl. DD. 226, 227; Regg. 1164 b, 1165, 1165 b, 1166, 1214.

Kommentar

Zu den sozialen Gegensätzen in den oberitalienischen Städten, in denen die Masse der Kleinbürger, die mit den „secundi milites”, dem Kleinadel der Umgebung eng verbunden waren, eine geschlossene nationale Gegnerschaft gegen die von dem deutschen, Königtum abhängigen Bischöfe und deren Leute bildeten, vgl. Hartmann, Gesch. Italiens, III/2 u. IV/1, 45ff., 62ff.; Pivano, Stato e chiesa da Berengario ad Arduino 888‒1015 (1908); Chiapelli, Formazione storica del commune cittadino in Italia II. und III. Arch. stor. ital. Ser. VII, Bd. 7 u. 10 (1927 f.); M. Uhlirz, Italien. Kirchenpolitik, MIÖG. 48, 202, 225 ff.; Graf, Widerstände in Reichsitalien, 66. ‒ Zur Bedeutung der Herstellung geistlicher Verwandtschaft vgl. Reg. 1217 c. ‒ Hervorzuheben ist ferner die Anwesenheit Ottos vom Wormsgau, der zweifellos die Markgrafschaft Verona verwaltete. Das geht aus seiner Tätigkeit als Missus bei den Gerichtssitzungen in Verona, bzw. in Pavia und aus einer Bemerkung der Annales Hildesh. hervor, die anläßlich der Erhebung seines Sohnes Brun zum Papst schreiben: „Brunonem, Ottonis filium, qui marcham Veronensem servabat.” (Vgl. Reg. 1168 b). Ob mit der Betrauung mit der Mark Verona gleichzeitig auch die Wiedereinsetzung Ottos als Herzog in Kärnten erfolgt war, bleibt ungewiß, vgl. Reg. 1146 c. Über Tebald vgl. Reg. 1165 b. ‒ Vgl. zur Italienfahrt F. Schneider, P. Joh. XV. und Ottos III. Romfahrt, MIÖG. 39 (1923) 214ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1164d, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-03-00_3_0_2_3_0_677_1164d
(Abgerufen am 19.04.2024).