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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Gregor V. verpachtet in Gavignano in der Sabina (in fundo Gabiniano territorio Sabinensi) verschiedene Besitzungen in angegebenen Grenzen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Cencius, Lib. censuum 71/27 (Fabre-Duchesne I 350). Reg.: IP. II 10 n. *4.

Kommentar

Außer bei Cencius findet sich die Verpachtung auch in den Digesten des Albinus X 30 erwähnt. Über die handschriftliche Überlieferung der Werke des Cencius und des Albinus vgl. IP. II 10 n. *4 und die zitierte Edition von Fabre-Duchesne. Deusdedit hat diese Verpachtung übersehen. Nur in einigen späteren Handschriften seiner Collectio canonum ist sie aus Cencius nachgetragen worden; vgl. Wolf v. Glanvell, Die Kanonessammlung des Kardinals Deusdedit 363 Anm. 5 zu CCVII. Eine Pachturkunde ist nicht mehr erhalten. Die zitierten Quellen bezogen ihre Kenntnisse aus einem Tomus des päpstlichen Archivs, der heute auch verloren ist. Weder der genaue Zeitpunkt der Verpachtung noch der Name des Pächters sind überliefert. Über den verpachteten Ort vgl. Fabre-Duchesne I 359 Anm. 46.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 744, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-00-00_2_0_2_5_0_783_744
(Abgerufen am 25.04.2024).