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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Otto schenkt seinem Getreuen Bernhoh den Hof Denzen im Nahegau.

Überlieferung/Literatur

Urschrift G. F. Schotts aus d. J. 1822, dz. im Staatsarchiv zu Marburg.

Würdtwein, Nova subsidia 5 (1785) 397, Nr. 143: MG. DD. O. III., 648 f. Nr. 234.

Stumpf, 1288a; Görz, Mittelrhein. Regg. 1145; Dobenecker 577.

Kommentar

Die Überlieferung spricht dafür, daß die Ansicht Wibels, die Urkunde sei höchstwahrscheinlich eine Fälschung Schotts, zutreffend ist. Doch läßt die Anführung der Intervenienten, des Papstes Gregor, der Prinzessin Sophie, des Kanzlers Hildibald und des Markgrafen Ekkehard, erkennen, daß ein echtes, nicht erhaltenes DO. III. dem Fälscher vorgelegen hat, das aber nicht aus dem Spätherbst 996, sondern aus der Zeit nach der Kaiserkrönung, als alle diese Persönlichkeiten in Rom weilten, stammen muß (vgl. Reg. 1172 ff.). In D 185, Reg. 1159, von 995 November 19, Aachen, hatte Otto das Gut Denzen seinem Getreuen Bezilin geschenkt. Daß es sich jetzt um eine kaiserliche Neuausfertigung handelt, wie Foltz (Vorbemerk. S. 649) bei Gleichsetzung Becilin = Bernhoh vermutet, ist nicht anzunehmen, viel wahrscheinlicher ist, daß Schott in der Absicht, Emicho als Grafen im Nahegau für diese Zeit nachzuweisen, die Fälschung vorgenommen hat. Vgl. H. Wibel, Nachtrag zu den Urkundenfälsch. Schotts. NA. 31 (1906) 194 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. †1453, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0996-00-00_1_0_2_3_0_1345_F1453
(Abgerufen am 24.04.2024).