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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Otto bestätigt dem Dogen Petrus und dem Volk von Venedig das Gebiet von Heracliana (civitas nova) mit dem Zehnten und gewährt dafür Königsschutz und Immunität.

Überlieferung/Literatur

Deperditum, von d. i. Cod. Trevisaneus a. d. Anf. d. 16. Jh. f. 115, Arch. di Stato zu Venedig, Loc. 49 O Nr. 29 nur Eingang u. Schluß überliefert sind. Für d. Text wird dort auf Erneuerung d. Urkunde f. 131, Rom 999, Jänner 7 DO. III. 734 Nr. 307, Reg. 1301) verwiesen und der Bearbeiter der MG.-Ausgabe Skodlar hat daher bei D 165 vom 1. Mai 995 den Text der späteren Urkunde von 999 vollinhaltlich eingesetzt. Er hat zwar bemerkt, daß man nicht mit Sicherheit erklären könne, wieso an einer früheren Stelle des Codex Trevisaneus auf eine spätere verwiesen wird, hat aber trotz dieses Bedenkens die Lücke des Deperditums mit dem Text von D 307 ausgefüllt.

Kommentar

Die Bestätigung von 999 entspricht zweifellos einer Entwicklungsstufe der Beziehungen Ottos zu Venedig, die 995 noch nicht gegeben war, und beide Urkunden können daher nicht wörtlich übereingestimmt haben. Mit Sicherheit läßt das die Bezeichnung des Dogen Petrus als „noster dilectus compater” erkennen, für die in der ersten Urkunde die Grundlagen noch nicht gegeben waren; denn diese „Gevatterschaft”, ein Grad geistlicher Verwandtschaft, hat 995 noch nicht bestanden. Diese Bindung ist erst eingetreten, als Otto 996 auf seiner Fahrt nach Rom zur Kaiserkrönung den ältesten Sohn des Dogen zu sich nach Verona befahl, damit er unter seiner Patenschaft das Sakrament der Firmung empfange. Erst jetzt konnte er mit Recht „dilectus compater” genannt werden. Wie weit sonst der Inhalt beider Urkunden übereinstimmte, ob die Grenzbeschreibung schon in der ersten Bestätigung (D 165), die möglicherweise von HB oder HG verfaßt worden sind, enthalten war, kann nicht mit Sicherheit entschieden werden. ‒ Vgl. Regg. 1164 b u. d, 1301.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1138, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0995-05-01_1_0_2_3_0_606_1138
(Abgerufen am 28.03.2024).