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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Bevor die italienischen Kirchenfürsten mit dem Markgrafen Hugo von Tuszien, begleitet von deutschen Bischöfen und Äbten, darunter Abt Hatto von Fulda, ihre Heimreise antreten, erfolgt die gemeinsame Fernintervention der Kaiserin Adelheid und des Königs zugunsten des Klosters Fulda, die Abt Hatto Papst Johann XV. nach Rom überbringt. Er wird dem Papst auch über die in Sohlingen gefaßten Beschlüsse, vor allem in Bezug auf die geplante Romfahrt des Königs zu berichten haben.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Reg. 1135 a.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1118a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0994-09-00_1_0_2_3_0_569_1118a
(Abgerufen am 28.03.2024).