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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XV.) erhält den Besuch des Abtes Abbo von Fleury, der nach Rom gekommen war, um die Privilegien seines Klosters bestätigen zu lassen, wegen römischer Bestechlichkeit und Geldgier aber die Erfüllung seines Wunsches nicht erreichen kann und nach dem Besuch der Pilgerstätten sowie nach einigen Einkäufen wieder nach Hause zurückkehrt. Die Reise Abbos erregt ernste Befürchtungen bei Erzbischof Gerbert von Reims in bezug auf die Anerkennung seiner Erhebung und der Deposition Erzbischofs Arnulf.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Aimoin v. Fleury, Vita Abbonis 11 (Migne, PL. 139, 401); Abbo v. Fleury, Epist. 15 (Lot, Hugues Capet 267); Gerbert v. Aurillac, Epist. 191 (Weigle, MG. Briefe II 229) (Riché II 498 f.). Reg.:Lit.: Sackur, Cluniacenser I 292; Lot, Hugues Capet 266 ff.; Lowis, Church of France 179; Lemarignier, L'exemption monastique 311; Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 183 f., 485 u. 519 f.; Cousin, Abbon 123; Uhlirz, Untersuchungen 170 ff.; Zimmermann, Dunkle Jh. 251; Head, Hagiography 245 ff.

Kommentar

Über das Zusammentreffen des Abtes mit dem Papst heißt es in der Vita, daß Abbo diesen turpis lucri cupidum atque in omnibus suis actibus venalem reperit, und Abbo selbst stellt in seinem im Juni 996 (vgl. zur Datierung Uhlirz, Jahrbücher 518 Anm. 5) abgefaßten Brief an Abt Leo vom Aventin fest, daß er Romanam ecclesiam digno viduatam pastore gefunden habe, die Erfüllung seiner Wünsche aber dennoch wohl erreicht hätte, wenn Leo damals in Rom gewesen wäre und für ihn beim Papste interveniert hätte: Vestra autem absentia profiteor, ita affectus sum ... Der zitierte Brief Gerberts an den Scholaster Konstantin von Fleury, der leider nur lückenhaft überliefert ist, spielt deutlich auf den Streit um das Erzbistum Reims an, erwähnt zu Beginn die legatio eines venerabilis A. und läßt nach den Worten referebat quippe etliche Befürchtungen des Absenders folgen: ... episcoporum potestas ... adnullatur, qui episcopum quemvis sceleratum sacerdotio privare nec potuerunt nec debuerunt ... ordinatores, ordinatus atque ab eo ordinati calumpniae subiacebunt. Ipsi quoque reges in singulis peccatis peccatores apparuerunt. Uhlirz tritt dafür ein, daß dieses Schreiben Gerberts mit jener Romreise Abbos im Zusammenhang stehe. Der mit Abbo zu identifizierende venerabilis A. sei nämlich nicht nur in klösterlichen Angelegenheiten nach Rom gereist, wie die Vita glauben machen möchte, sondern condigno apparatu als Legat der französischen Könige Hugo und Robert II., um den Papst über den Stand des Reimser Schismas, bes. über die Vorgänge auf der Synode von Chelles im Mai 994 zu informieren. Er sei aus Rom mit der Nachricht zurückgekehrt, daß dort die Absetzung Arnulfs und die Wahl Gerberts keinerlei Aussicht auf Anerkennung habe. Zur Datierung vgl. Uhlirz, Jahrbücher 519 gegen Lot 269 f. Merkwürdig bleibt, daß der Papst die Wünsche des Abtes nicht erfüllte, war doch dieser als erklärter Feind Gerberts der natürliche Bundesgenosse Roms und lag doch das Kloster Fleury in der Diözese Arnulfs von Orleans, der ganz auf seiten Gerberts stand und sich am Konzil von Verzy im Jahre 991 als heftiger Gegner des Papsttums erwiesen hatte, dessen damalige Situation die Vita Abbos freilich ähnlich schildert, wie es seinerzeit Arnulf von Orleans getan hatte. Möglicherweise wollte Papst Johannes XV. auf die französische Kirche einen gewissen Druck ausüben, wenn er sich selbst den Bitten Abbos versagte, solange das Reimser Schisma nicht in seinem Sinne entschieden sei. Von einer Abwesenheit des Abtes Leo aus Rom während des Sommers 994 ist sonst nichts bekannt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 721, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0994-00-00_1_0_2_5_0_759_721
(Abgerufen am 24.04.2024).