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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst (Johannes XV.) tadelt in mehreren Schreiben heftig die Bischöfe Frankreichs wegen der Absetzung des Erzbischofs Arnulf von Reims und der Wahl Gerberts (von Aurillac) zu dessen Nachfolger (... cum a papa Romano ... abdicatio Arnulfi et promotio Gerberti plurimis scriptis calumniaretur ...).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Richer v. Reims, Hist. IV 89 (Latouche II 288 ff.). Reg.:Lit.: Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 181 u. 483.

Kommentar

Die päpstlichen Mahnschreiben, als deren Absender Richer irrig Papst Benedikt VII. bezeichnet, waren die Veranlassung zum Zusammentritt der Synode von Chelles, die Uhlirz 480 f. auf den 9. Mai 994 datiert. Vgl. über das Konzil auch Böhmer-Uhlirz n. 1113 a und Pontal, Conciles 98 f. Uhlirz vermutet, daß die Briefe abgesandt wurden, nachdem der päpstliche Legat Leo im Sommer 993 von seiner zweiten Legationsreise aus Deutschland nach Rom zurückgekehrt war, dem Papste die Akten des Konzils von Verzy überbracht hatte und so die näheren Umstände der im Juni 991 erfolgten Deposition Arnulfs und der Wahl Gerberts in Rom bekannt geworden waren. Über die zweite Legationsreise Leos, die in den Anfang des Jahres 993 datiert werden muß (vgl. Böhmer-Uhlirz n. 1085 b), existieren keinerlei Quellen, doch dürfte während dieses Aufenthaltes Leos in Deutschland von Mouzon jener Brief des Legaten an König Hugo von Frankreich abgeschickt worden sein (MGSS. III 686 ff., Olleris, Œuvres 237 ff., vgl. dazu Zimmermann, Leo an Hugo 327 ff.), in dem sich auch die Nachricht findet, daß Leo ‒ wohl im Auftrag des Papstes ‒ dem König durch einen Boten den Vorschlag unterbreitet habe, den Streit zwischen Arnulf und Gerbert intra vestrum regnum zu schlichten. Das stellt ein Entgegenkommen des Papstes und seines Legaten dar, da im Juli 992 der französische Episkopat und König Hugo wegen der Absetzung Arnulfs noch nach Rom zur Verantwortung zitiert worden waren (n. 706), was die Gegeneinladung des Papstes durch König Hugo nach Frankreich veranlaßt hatte (n. 710). Nach Erhalt der Konzilsakten von Verzy hatte jedoch der Legat wegen der darin enthaltenen schweren Anschuldigungen gegen das Papsttum die Verhandlungen mit Hugo abgebrochen und war nach Rom zurückgekehrt; vgl. dazu auch Böhmer-Uhlirz n. 1094 a und Zimmermann, Dunkle Jh. 247 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 718, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0993-00-00_1_0_2_5_0_756_718
(Abgerufen am 28.03.2024).