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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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König Hugo von Frankreich und der Episkopat Galliens senden den Reimser Archidiakon T(eudo) mit Schriftstücken nach Rom, um den Papst Johannes (XV.) über die Angelegenheiten des Erzbischofs Ar(nulf) (von Reims) zu informieren.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 710. Reg.:Lit.: Uhlirz, Untersuchungen 168; Wolter, Synoden 134.

Kommentar

In n. 710 wird der Papst ersucht, den Archidiakon benigne aufzunehmen und seine Wünsche zu erfüllen. Dieser ist wohl nicht der Überbringer von n. 710, sondern schon vor dessen Absendung abgereist, da in n. 710 von seiner Legation wie von einem Ereignis der Vergangenheit berichtet wird und n. 710 als Schriftstück erscheint, das nun zusätzlich nach Rom gelangen soll: ... scripta direximus, in quibus Ar. ratione vobis explanavimus. Sed hoc nunc ... super addimus ... Die Abreise des königlichen Gesandten erfolgte allerdings kaum längere Zeit vor n. 710. Die vom Archidiakon überbrachten Schriftstücke dürften Berichte über die Deposition des Erzbischofs Arnulf auf der Synode von Verzy im Juni 991 gewesen sein. Der Name des Gesandten ist nicht sicher überliefert. Marlot, Metropolis Remensis historia II 52 nennt ihn Tendo, was Lot, Hugues Capet 85 Anm. 5 in Teudo verbessert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 708, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0992-00-00_2_0_2_5_0_745_708
(Abgerufen am 19.04.2024).