Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

Sie sehen den Datensatz 372 von insgesamt 1375.

König Otto und Kaiserin Theophanu feiern mit besonderer Pracht, zweifellos in Anwesenheit der Prinzessin Adelheid und der Äbtissin Mathilde von Quedlinburg das Osterfest. Zu der schon vorher angesagten Fürstenversammlung erscheinen außer den Teilnehmern geistlichen und weltlichen Standes aus dem Deutschen Reiche noch Herzog Mieszko von Polen, Markgraf Hugo von Tuszien an der Spitze einer italienischen Abordnung, der Erzbischof Johann Philagathos von Piacenza und Bischof Rozo von Treviso angehören, sowie vornehme Fürsten „Europas”, um dem König zu huldigen und ihm kostbare Geschenke zu überbringen. Sie werden ehrenvoll aufgenommen und kehren mit reichen Gaben mit Ausnahme Hugos (vgl. Reg. 1031 b) in ihre Heimat zurück.

Überlieferung/Literatur

Ann. Quedlinb. SS. 3, 68: Theophanu imperatrix cum filio suo imperatore tertio Ottone paschale festum imperiali gloria apud Quedelingensem peregit civitatem; ubi etiam marchio Tuscanorum Hugo et dux Sclavonicus Misico cum ceteris Europae primis ibidem confluentibus affuere ad obsequium imperatorii honoris, quae quilibet pretiosissima possederat, pro xeniis deferendo; e quibus Misico aliique quam plurimi honorifice donati in patriam redierunt.

Kommentar

Die Anwesenheit des Johann Philagathos, sowie des Bischofs Rozo von Treviso und wahrscheinlich auch des Grafen Raimbald geht aus DD. 69, 70 (Reg. 1029, 1030) hervor. ‒ Die Vermutung Edigers (Rußlands älteste Beziehungen zu Deutschland, Frankreich u. d. röm. Kurie, 18, Anm. 3), daß unter den „primi Europae” auch eine Gesandtschaft aus Kiew zu verstehen sei, dürfte zutreffend sein; möglicherweise sind aber auch Vertreter der nordischen Staaten nach Quedlinburg gekommen. Zweifellos haben damals wichtige politische Beratungen mit den Fürsten, vor allem mit dem Polenherzog stattgefunden, die das gemeinsame Vorgehen gegen die Elbslaven, das Verhältnis zu Böhmen und aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Schenkungsakt Mieszkos, der zu dieser Zeit schon die Übereignung Polens an den Papst vollzogen haben dürfte (Reg. 1026 d.) betroffen haben.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1028d, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0991-04-05_1_0_2_3_0_372_1028d
(Abgerufen am 29.03.2024).