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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Kaiserin Adelheid, die schon mit ihrem am 12. Juni verstorbenen Vetter, dem Grafen Manegold, (Reg. 1035 a), die Gründung eines Klosters vorbereitet hatte, führt nun diesen Plan aus. Manegold hatte vor seinem Tode von Otto den Hof Sermersheim im Elsaß erhalten, (Reg. 1035), den er auf seinem Totenbett der Kaiserin Adelheid zum Zweck dieser Klostergründung übergab. Nach dem Tode der Kaiserin Theophanu und der Regelung der vormundschaftlichen Regierung (Regg. 1035 b, 1038 a), kann Adelheid stärkeren Einfluß auf die Vergebung des Reichsgutes ausüben und betreibt jetzt die Ausstattung des im nördlichen Elsaß, nahe dem Rhein und in besonders günstiger Verkehrslage auf ihrer Besitzung Selz errichteten Klosters, das große Schenkungen aus Reichsgut erhält, der cluniacensischen Reformbewegung angeschlossen und unmittelbar dem Papst unterstellt wird.

Überlieferung/Literatur

Vgl. DD. 77‒80, 86‒88; Regg.: 1041‒1046, 1052‒1054.

Kommentar

Vgl. dazu M. Uhlirz, Jbb. O. III. 149 ff.; Bentzinger, Adelheid, 23; Erben, Anfänge d. Kl. Selz. ZGO. NF. 7, 9; Witte, Heiliger Forst, ebd. 12,: 201 ff.; Wentzcke, Straßburger Kirche, ebd. 25, 392; Rieckenberg, Königsstraße, 64; Büttner, Elsaß, 214 ff. ‒ Zum ersten Abt des Klosters wurde der Hof geistliche der Kaiserin Ecemann bestellt, der schon 983 in ihrer Umgebung geweilt und eine einflußreiche Stellung eingenommen hatte. Vgl. das Schreiben, das Gerbert von Aurillac als Abt von Bobbio an ihn gerichtet hat: Lettres, No. 21, S. 17 u. Vorarbeiten III. 15 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1040a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0991-00-00_4_0_2_3_0_406_1040a
(Abgerufen am 19.04.2024).