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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Weihe Gerdags zum Bischof von Hildesheim.

Überlieferung/Literatur

Ann. Hildesh., 25.

Kommentar

Die Besetzung dieses wichtigen Bistums ist zweifellos nicht ohne Zustimmung der Kaiserin erfolgt. Es muß daher nach dem Tode Osdags am 8. November 989 (Reg. 1017 i) sofort ein Bote der Kaiserin nachgeeilt sein, der sie Anfang Dezember in Rom oder vielleicht sogar noch auf ihrer Anreise erreichte und ihre Entscheidung zurückgebracht hat. Die Weihe dürfte in Heiligenstadt stattgefunden haben, wo König Otto und der Erzkanzler am folgenden Tage urkundlich nachweisbar sind. DD. 59, 60, Regg. 1018, 1019.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1017r, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0990-01-19_1_0_2_3_0_315_1017r
(Abgerufen am 28.03.2024).