Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Sie sehen den Datensatz 721 von insgesamt 1338.

Gesandtschaft des Papstes (Johannes XV.) an den Fürsten Wladimir (von Kiew) nach Rußland. Die Legaten überbringen Geschenke und versichern den Fürsten der päpstlichen Liebe und Ehrerbietung. Wladimir erwidert die Legation durch eine Gesandtschaft nach Rom.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Nikon, Patriarchenchr. 6499 (PSRL. IX 64). Reg.: Baumgarten, Chronologie 29 n. 2 u. 4. Lit.: Ediger, Rußlands älteste Beziehungen 84; Baumgarten, Saint Vladimir 101; Laurent, Aux origines 282; Jugie, Le schisme byz. 179 Anm. 2 u. 182; Winter, Byzanz und Rom 9; Dvornik, Making 173 ff.; Ammann, Abriß 17; Ammann, Die ostslawische Kirche 27; Winter, Christianisierung der Rus 155; Ramm, Papstvo i Rus' 44; Müller, Problem des hierarchischen Status 32 ff.; Winter, Rußland und das Papsttum I 25; Dvornik, Slaves 207.

Kommentar

Die Datierung 6499 in der zitierten Patriarchenchronik entspricht dem Jahre 991. Von der Rückkehr der russischen Gesandtschaft aus Rom wird zum Jahre 6502 (= 994) berichtet. Die Legationen fallen demnach in den Pontifikat Johannes' XV., dessen Name in der Quelle nicht genannt wird. Dvornik nimmt aber an, daß der Papst im Einvernehmen mit der Kaiserin Theophanu handelte, die Anfang 990 in Rom war, und daß die Gesandtschaft eigentlich der byzantinischen Gattin Wladimirs Anna galt, der Theophanu Geschenke zusenden wollte; vgl. auch Böhmer-Uhlirz n. 1017 o. Das Datum in der zitierten Quelle könnte dann höchstens die Ankunft der schon vor einem Jahr abgereisten Gesandtschaft des Papstes in Rußland bezeichnen. Laut Jugie 182 soll die päpstliche Gesandtschaft den Auftrag gehabt haben, in Rußland eine von Rom abhängige Kirchenorganisation zu schaffen. Aus der Tatsache, daß die ältesten Quellen das Oberhaupt der russischen Kirche Erzbischof titulieren, wird erschlossen, daß die Legaten ihre Absicht auch ausführen konnten. Koch in Kyrios 3/1938, 273 ff. erklärt dagegen den Erzbischofstitel als Erinnerung an eine autokephale Periode der russischen Kirche. Vgl. zum ganzen Problem der jurisdiktionellen Abhängigkeit der früheren russischen Kirche von Rom, Byzanz oder dem Balkan das zitierte Buch von Müller.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 685, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0990-00-00_1_0_2_5_0_721_685
(Abgerufen am 19.04.2024).