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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Die Bestellung Arnulfs zum Erzbischof von Reims (Reg. 1013 b) hat bei der Kaiserin Theophanu und der vormundschaftlichen Regierung schwere Verstimmung ausgelöst. Es kommt zu dem Beschluß, Karl von Niederlothringen in seinem Kampf gegen Hugo Capet zu unterstützen. Gerbert erhält mündlich oder schriftlich die Weisung, sich von gewissen Fürsten ‒ es können nur die französischen Könige gemeint sein ‒ loszusagen.

Überlieferung/Literatur

Lettres de Gerbert, No. 158, S. 140. ‒ Vgl. Reg. 1016 a.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1014b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0989-07-00_2_0_2_3_0_287_1014b
(Abgerufen am 28.03.2024).