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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Für diesen Tag wird der Tod eines Grafen Sigfried von Luxemburg überliefert.

Überlieferung/Literatur

Das Tagesdatum wird von dem Necrol. s. Maximini überliefert. Vgl. Hontheim, Prodromus hist. Trevir (1757) S. 984: XVIII. Kal. Septembris: Sigifridus comes qui dedit isti ecclesie Mersche cum appendiciis suis.

Kommentar

Wampach (Luxemb. UB. I, Nr. 202) hat für diese Todesnachricht die Jahre 986‒987 angenommen und ist dafür eingetreten, daß sie sich auf den Gründer des luxemburgischen Grafenhauses, auf Sigfried I. beziehe. Nach ihm wäre nicht dieser Sigfried, sondern dessen gleichnamiger Sohn, Sigfried II., der Gemahl der Hedwig und Vater zahlreicher Kinder, so Heinrichs, des Freundes Ottos III. und späteren Herzogs von Bayern und der Kaiserin Kunigunde gewesen. Seiner Ansicht hat sich J. Vannérus. (La première dynastie luxembourgeoise. Rev. Belge XXV. 1946/47, 801 ff.) in seiner Besprechung von H. Renn, Das erste luxemb. Grafenhaus (Rhein. Arch. 39, 1941), der an der Ehe Sigfrieds I. mit Hedwig festhielt, angeschlossen. Wampach und Vannérus sind daher genötigt anzunehmen, daß Sigfried II. schon in sehr früher Zeit von seinem Vater die Abtei Echternach erhalten habe und identifizieren ihn auf Grund dieser Annahme als den in DO. I. 427 im Jahre 973 genannten Intervenienten und als Aussteller der Urkunde vom J. 992 über eine Schenkung an Echternach (Vgl. Wampach, Echternach I/2, Nr. 178 u. Reg. Luxemb. UB. I, Nr. 204). Aber gerade die Prüfung dieser Urkunden läßt erkennen, daß es sich bei ihnen um den hochangesehenen älteren Sigfried I. (vgl. Reg. 1057 „venerandus” comes, „illustris vir”, so auch Richer III. c. 150) gehandelt hat, der auch in dem Aufgebot von 983 mit besonderer Auszeichnung (Domnus Sicco, imperatorius frater, vgl. M.Uhlirz, DA. 10, 166 ff.) genannt wird, und 985 bei der Eroberung Verduns durch König Lothar in Gefangenschaft geraten war. (Vgl. über ihn noch M. Uhlirz. Die beiden ersten Grafen v. Lux. DA. XII.) Er muß allerdings damals schon ca. 65 Jahre alt gewesen sein und seine jüngsten Kinder dürften aus dem fünften und sechsten Jahrzehnt seines Lebens stammen. Auch den Hinweis auf die Echternacher Urkunde über die Schenkung von Mersch, mit dem das Necrol. Maximini die Todesnachricht verbindet, hat Wampach durch die Annahme, die darüber ausgestellte Urkunde stamme von Sigfried II., zu entkräften gesucht. ‒ Die Frage wird noch verwickelter dadurch, daß auch das Necrol. geneal. Ranshofense (SS. 4, 791; Necrol. 4, 425) und andere davon abgeleitete bayrische Necrologien den 28. Oktober als Todestag Sigfrieds und das Jahr c. 998 angeben. Vgl. Regg. 1056, 1057, 1091, 1298 b.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 973b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0985-08-00_2_0_2_3_0_140_973b
(Abgerufen am 29.03.2024).