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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Abt Ingelard von Saint-Riquier (D. Amiens) berichtet dem Papst Johannes (XV.) über die Zerstörung und Wiederherstellung seines Klosters sowie, daß ihm dessen Leitung auch mit Zustimmung des franzischen Adels (consultu procerum Franciscorum) anvertraut worden sei; ersucht den Papst, jene mit der Exkommunikation zu bedrohen, die widerrechtlich erworbene Klostergüter nicht restituieren wollen; erhält vom Papste zwei entsprechende Mandate (n. 648 u. n. 649) und wird hierauf mit dem päpstlichen Segen nach Hause entlassen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Hariulf, Chr. III 25 (Lot 158 ff.). Reg.:Lit.: Gall. Christ. X 1248; Hénocque, Hist. de St-Riquier I 296 ff.

Kommentar

Das Kloster St-Riquier war im 9. Jh. durch die Normannen zerstört und Mitte des 10. Jh. durch Abt Gerard von Brogne reformiert worden: vgl. darüber auch J. Laporte, Gérard de Brogne à Saint-Wandrille et à Saint-Riquier (Rev. bén. 70/1960, 157 ff.). Über die Erhebung des Ingelard zum Abt berichtet Hariulf (Lot 154), daß sie mit Zustimmung des Herzogs Hugo von Franzien erfolgte. Dieser war vorher Laienabt des Klosters gewesen und übergab dessen Leitung an den aus dem Kloster Corbie kommenden Mönch Ingelard im Jahre 981. Zur Datierung der Romreise Ingelards vgl. n. 649, In Anbetracht der Unechtheit von n. 648 u. n. 649 ist allerdings fraglich, ob sie überhaupt stattgefunden hat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †647, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0985-00-00_6_0_2_5_0_681_F647
(Abgerufen am 29.03.2024).