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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Abt Gerbert (von Bobbio) berichtet dem Papste Johannes (XIV.) (domno Johanni papae) über seine Sorgen bezüglich der Schädigungen des ihm anvertrauten Klosters (Bobbio), erwähnt seine Erhebung zum Abte (n. 608), äußert Befürchtungen über den zu erwartenden Anbruch einer gesetzlosen Zeit, teilt seine Ansicht über die Zwecklosigkeit einer Reise zum Papste mit und kündigt an, sich daher dorthin begeben zu wollen, wo wenigstens noch menschliches, wenn auch nicht göttliches Recht gelte. ‒ Graviter et iniquo animo fero ...

Überlieferung/Literatur

Drucke: Weigle, MG. Briefe II 45 (Epist. 23) (Riché 146). Reg.: IP. VI/2. 252 n. 19: Böhmer-Uhlirz n. 956 q. Lit.: Uhlirz, Studien zu Gerbert I 394 ff.; Pivec, Briefsammlung Gerberts 35 f.; Uhlirz, Untersuchungen 18; Tosi. Gerberto a Bobbio 150 ff.

Kommentar

Zur Datierung des Schreibens vgl. die zitierten Arbeiten von Uhlirz und Pivec, wo auch ältere Meinungen diskutiert werden. Das Schreiben ist möglicherweise die Antwort auf eine Einladung des Papstes an Gerbert, zu ihm nach Rom zu kommen, falls nicht jene Einladung gemeint ist, die Johannes XIV. noch als Bischof von Pavia ausgesprochen und Gerbert damals abgelehnt hatte, wie sich aus dessen 5. Epist. (Weigle 27, Riché I 10 f.) ergibt. Der Pessimismus Gerberts erklärt sich wohl aus der politischen Lage knapp vor oder nach dem Tode Kaiser Ottos II. (n. 627). der aber nicht erwähnt wird. Zur damaligen Situation Bobbios vgl. auch Uhlirz in Zs. d. hist. Ver. f. Steiermark 26/1931, 27 ff. Gerberts Sorge um seine Abtei scheint darauf zu deuten, daß er sich damals noch in Bobbio befand. Uhlirz vermutet, daß der Brief noch vor dem Tode des Kaisers abgeschickt wurde und noch vor n. 628 zu reihen sei. Die fast beleidigend wirkenden Ankündigungen Gerberts, daß er keinesfalls nach Rom kommen, sondern anderswo Hilfe suchen wolle, da die päpstliche Großmut aufgehört habe (vestra cessante magnanimitate), lassen sich jedoch kaum damit vereinbaren, daß er sich später doch an den Papst um Rat gewandt und eine Romreise nur wegen feindlicher Nachstellungen als ausgeschlossen erklärt haben soll. Beide Schreiben gehören wohl in dieselbe Zeit, und es müßte gefragt werden, ob beide auch wirklich abgesandt wurden. Ausgeschlossen ist, daß Gerbert für Johannes XIV. im Frühjahr 984 noch einen Kreuzzugsaufruf verfaßt hat (ed. Weigle, MG. Briefe II 50. Epist. 28). Neuerdings hält Riché I 58 f. wieder Abt Garin v. Cuxá für den Anreger. Früher wurde eine Fälschung angenommen (JL. † 3939 oder zu n. 1049).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 629, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0983-12-00_2_0_2_5_0_663_629
(Abgerufen am 19.04.2024).