Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

Sie sehen den Datensatz 13 von insgesamt 1375.

Otto nimmt mit seinen Eltern an dem Reichstag teil, zu dem sich die deutschen und italienischen Fürsten eingefunden haben, und wird einstimmig zum König gewählt.

Überlieferung/Literatur

Regg. O. II. 891b‒898; Jbb. O. II. 184 ff., 197 u. Anm. 29.

Kommentar

Die Wahl Ottos sollte nach dem Willen des Kaisers eine Angelegenheit des gesamten ottonischen Herrschaftsgebietes sein. Der Reichstag war der erste Versuch einer gemeinsamen Beratung der deutschen und italienischen Fürsten; er war dem Streben entsprungen, die Einheit des Königreiches Italien mit dem deutschen Reiche im Sinne des karolingisch-ottonischen Reichsgedankens hervortreten zu lassen. Den Anlaß dazu hat die geplante Fortsetzung des Sarazenenkrieges gegeben, der mit den Streitkräften beider Herrschaftsgebiete geführt werden sollte. Für ihre Bereitstellung war der gemeinsame Beschluß der deutschen und italienischen Fürsten notwendig, der auf diesem Reichstag erfolgte. ‒ M. Uhlirz, Jbb. O. III. 8; Maurenbrecher, Königswahlen, 67 f; Kroener, Wahl u. Krönung i. Italien, 41, 43 f., 103 f.; Haase, Königskrönungen in Oberitalien, 28f.; Krüger, Erhebung d. dtsch. Könige, 64f.; Becker, Königtum d. Thronfolger, 13 f.; Rosenstock, Königshaus und Stämme, 94; E. Mayer, Königswahlen, ZRG, Germ. Abt. 23, S. 33 u. GGA. 181 (1919), 161 ff., 170; Schramm, Krönung i. Deutschl., 280 ff. ‒ M. Buchner (Königswahlen u. Bayern, 52) und U. Stutz (Reims u. Mainz, 415) bezeichnen die Wahl Ottos III. zu Verona als bloße Designationswahl und nehmen an, daß erst bei der Wahl Heinrichs II. 1002 eine offizielle Teilnahme des deutschen Episkopates stattgefunden habe. Dagegen wendet sich mit Recht Lintzel (Hoftage, 116, Anm. 7 u. S. 118) und betont die bedeutende Rolle der Kirchenfürsten bei der Wahl und später bei der Anerkennung Ottos III. ‒ Vgl. ferner Mitteis, Königswahl, 98; dazu R. Holtzmann, HZ. 160 (1939) 564‒567; Rörig, Geblütsrecht, 7 ff., 20; Beumann, Sakrale Legitimierung, 1 ff.; Lintzel, Königswahlen der Ottonenzeit, 53 f.; Schlesinger, Königswahl, 418.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 956n, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0983-05-00_3_0_2_3_0_13_956n
(Abgerufen am 19.03.2024).