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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Der Senat von Pisa bestätigt dem Papste Benedikt VII. (Benedicto VII. pontifici maximo et patri nostro clementissimo) den Erhalt des päpstlichen Schreibens (n. 612) und teilt mit, daß den päpstlichen Legaten, die das Schreiben überbracht hatten, für König L(othar) von Frankreich und für die Freunde der Pisaner am königlichen Hofe Empfehlungsschreiben mitgegeben wurden und die Legaten zugleich mit eigenen Gesandten, die beim König kirchliche Angelegenheiten betreiben sollen, durch wohlbewaffnete Schiffe nach Frankreich befördert worden seien, damit sie vor sarazenischen Angriffen sicherer seien. ‒ Litteras sanctitatis vestre ... Dat. ex palatio nostro residencie XV. kal. May dom. incarn. a. DCCCCLXXXIV.

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: 18. Jh., Pisa Bibl. cap.: Cod. 112 p. 140 u. Cod. 215 (olim 52) fasc. V fol. 5v. Druck:Reg.:

Kommentar

Das angebliche Schreiben der Pisaner, die am Briefschluß mit Antiani Pisani populi unterschrieben, erfolgte als Antwort auf n. 612 und muß deshalb wohl ins Jahr 983 und nicht erst 984 datiert werden, sofern man die Datierung von n. 612 als Ausgangspunkt nimmt, zumal auch im Apr. 984 Papst Benedikt VII. nicht mehr am Leben war. Wie das Papstschreiben ist auch der Antwortbrief ein Falsifikat Abramos aus dem 18. Jh. zur Erhöhung des Ruhmes Pisas, der sich als Fälschung schon durch die fehlerhafte Datierung erweist. Über Abramo und seine Falsifikate vgl. Kehr in QuF. 6/1904, 316‒342. Über die Vertreibung der Sarazenen aus Fraxinetum, die längst vor dem angeblichen Brief der Pisaner an den Papst erfolgt war, vgl. Luppi, Saraceni 142 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †613, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0983-04-17_1_0_2_5_0_647_F613
(Abgerufen am 25.04.2024).