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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Benedikt (VII.) teilt den Pisanern mit (nobilibus ac discretis viris antianis Pisane reipublice ac universo Pisano populo), daß sie durch zwei nach Gallien reisende päpstliche Legaten genauere Informationen darüber erhalten werden, was ihnen von Rom zugeschickt wurde; gibt seiner Hoffnung Ausdruck, daß die Kunde von den Taten der Pisaner bei König L(othar) von Frankreich zur Wiederherstellung des Kirchenfriedens beitragen werde, und fordert endlich auf, nach dem Beispiel der Vorfahren weiterhin zum Schutze der Kirche zu wirken, was den Pisanern und ihrer Republik irdischen Ruhm, himmlischen Lohn und apostolischen Segen bringen werde. ‒ Mittimus ad presentiam vestram ... Dat. Romę apud Lateranum die VIII. Apr. pont. nostri a. IX.

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: 1) 18. Jh., Pisa Bibl. cap.: Cod. 112 p. 139. 2) 1730, Pisa Arch. cap.; Cod. 215 (olim 52) fasc. V fol. 5. Reg.: Kehr in QuF. 6/1904, 329 n. 43; IP. III 356 n. † 8. Lit.: Kehr, Pisaner Fälschungen 316 ff.

Kommentar

Wie Kehr festgestellt hat, ist das Papstschreiben eine Fälschung Abramos aus dem Anfang des 18. Jh., das zum Ruhme Pisas beitragen sollte. Es ist weder etwas über besondere Taten der Pisaner zur Wiederherstellung des Kirchenfriedens bekannt, noch auf welche Ereignisse in Frankreich der Brief Bezug nimmt. Die beiden päpstlichen Legaten, von deren Legation nach Frankreich sonst auch nirgends etwas verlautet, werden im Papstbrief nur mit den Anfangsbuchstaben ihres Namens G. und J. genannt und können nicht identifiziert werden. Endlich weicht das Papstschreiben in Formular und Stil weit von dem damaligen Gebrauch der päpstlichen Kanzlei ab. Schon wenige Tage nach der Absendung des Briefes sollen die Pisaner diesen beantwortet haben (n. 613).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †612, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0983-04-08_1_0_2_5_0_646_F612
(Abgerufen am 28.03.2024).