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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Der zum Erzbischof von Karthago erwählte Presbyter Jakob kommt nach Rom, um hier von Papst Benedikt VII. auf Grund eines von ihm überbrachten Schreibens seiner Gemeinde (n. 602) die Weihe zu erbitten. Der Papst läßt seine Rechtgläubigkeit im Bonifatiuskloster am Aventin überprüfen, ordiniert ihn dann und sendet ihn mit einem Privileg nach Hause (Carthaginense clerus et populus ... unum sacerdotem, Jacobum nomine, elegerunt et eum Romam, ut ibi consecraretur, mandaverunt .... Quem praedictus pontifex in nostro monasterio, quousque de fide probaretur, misit; at ubi eum orthodoxum reperit, consecrans archiepiscopum, eum cum privilegio ad propria remisit).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Leo v. Aventin, Epist. (MGSS. III 689; Olleris. Œuvres 242). Reg.: JL. *3813. Lit.: vgl. n. 602.

Kommentar

Als Abt des Aventinklosters, das besonders die Verbindung zur orientalischen Christenheit pflegte, ist Leo ein guter Gewährsmann für die nur von ihm berichteten Ereignisse, obgleich sein zitierter Brief erst 993 (vgl. Böhmer-Uhlirz n. 1094 b) geschrieben wurde. Möglicherweise weilte Jakob sogar während jener Zeit im Aventinkloster, in der Leo selbst diesem vorstand, so daß sich eine Datierung etwa von Nov. 981 bis Juli 983 ergäbe; vgl. ansonsten über die Gründung des Klosters n. 560. Gegen die unmißverständliche Nachricht Leos datiert Mesnage irrig die Romreise Jakobs ins Jahr 990. Unter dem nicht erhaltenen Papstprivileg ist wohl eine Urkunde über die Verleihung des Pallium zu verstehen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 603, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0981-00-00_3_0_2_5_0_636_603
(Abgerufen am 25.04.2024).