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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Benedikt VII. erneuert auf Bitten der Einwohner von Dubrovnik die alten Metropolitanrechte von Epidauros für Dubrovnik, überträgt hierher das zerstörte Erzbistum Duklja und bestätigt den nach Dubrovnik geflüchteten Erzbischof Johannes von Duklja als Erzbischof von Dubrovnik.

Überlieferung/Literatur

Erw.: G. Luccari, Copioso ristretto degli annali di Rausa (Venedig 1605) 9 f.; J. Restius, Chr. Ragusina (Mon. hist. Slav. XXV 30). Reg.:Lit.: Farlati, Illyricum VI 41; M. Faber, Das Recht des Erzbischofs von Antivari auf den Titel Primas von Serbien (Wiss. Mitt. aus Bosnien u. d. Herzegowina 11/1909, 366 ff.); St. Stanojević, Borba za samostalnost katoličke crkve u Nemanjižkoj državi (Belgrad 1912) 37 ff.

Kommentar

Laut Luccari und Restius wurde Duklja durch den Bulgarenzar Samuel zerstört, was Nicolo di Ragnina, Annali di Ragusa (Mon. hist. Slav. XIV 202) auf 980 datiert. Dieses Ereignis soll laut den zitierten Quellen die Veranlassung zu jener Neuordnung der Kirchenorganisation Dalmatiens durch den Papst gewesen sein, doch zeigt schon die in den Quellen keineswegs übereinstimmende Chronologie, auf welch unsicherer Tradition die Nachrichten beruhen. Luccari datiert die Einsetzung des Johannes von Duklja in Dubrovnik auf etwa 990, laut Restius erfolgte seine Bestätigung aber bereits durch Papst Benedikt VII. Farlati schrieb sie gar Stephan VIII. zu und datierte auf 940. In Wirklichkeit war Duklja noch am Anfang des 11. Jh. Sitz eines Suffraganbischofs der griechischen Metropole Dyrrachion (vgl. Faber 366). und daß Duklja Sitz eines im 9. Jh. begründeten lateinischen Erzbistums gewesen sein soll, ist Legende (vgl. Faber 364). Seitdem 11. Jh. erhoben aber die Bischöfe von Bar den Anspruch, Rechtsnachfolger des ehemals in Duklja ansässigen lateinischen Erzbischofs zu sein und erreichten 1089 die Erhebung ihrer Diözese zum Erzbistum (vgl. M. v. Sufflay, Die Kirchenzustände im vortürkischen Albanien, Illyrisch-albanische Forschungen 1/1916, 195 ff.), während Dubrovnik im Mittelalter in ständiger Auseinandersetzung mit Split und Bar über seine Metropolitanrechte war (vgl. Sufflay 200 ff.). Auch die Nachricht des Luccari über die angebliche Übertragung des Erzbistums von Duklja nach Dubrovnik scheint eine tendenziöse Erfindung zur Stützung der Ansprüche von Dubrovnik zu sein; vgl. Faber 366 f. Über die Entstehung des Erzbistums Dubrovnik und über dessen historische Tradition vgl. Šišić, Povijest hrvata I 568 ff. und Stanojević 37 ff. Echte Grundlage der Tradition ist, daß die Bischöfe von Dubrovnik am Ende des 10. Jh. tatsächlich den erzbischöflichen Titel in Anspruch nahmen. Johannes diac. berichtet (Monticolo, FSI. 9/1890, 160), daß im Jahre 1000 ein Erzbischof von Dubrovnik dem Dogen Petrus II. Orseolo huldigte, als dieser Dalmatien eroberte; vgl. dazu auch n. 914. Wie bei n. 595 läge bei Annahme einer echten Tradition nahe, eine etwa mögliche Aktivität Benedikts VII. in Dalmatien auf die Zeit des Süditalienzuges Kaiser Ottos II. zu datieren. Erst im Jahre 1022 erreichte aber Vitalis von Dubrovnik die Anerkennung seiner erzbischöflichen Würde durch Papst Benedikt VIII. (vgl. n. 1252), ohne sich dadurch in Dalmatien völlig durchsetzen zu können. Über Duklja vgl. auch I. Marković, Dukljansko-borska metropolija (Agram 1902), auch F. Sforza, Le relazioni giuridizionali tra l'arcivescovo di Bari e il vescovado di Cattaro in Dalmazia (Bari 1975) 22.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †596, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0981-00-00_3_0_2_5_0_629_F596
(Abgerufen am 24.04.2024).