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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Abt Abbo von Fleury berichtet dem Papst Gregor (V.) (Domino semper venerabili sanctae Romanae et universalis ecclesiae praesuli Gregorio suus ille Floriacensium rector Abbo) über seine Rückkehr nach Fleury und daß viele Leute ihn wegen seiner Erzählungen über den Papst um Intervention bei diesem ersuchen. Auch eine vornehme Frau namens Hildegard, die nach Rom pilgern wolle, habe um Empfehlungsschreiben gebeten. Dem Papst wird daher mitgeteilt, daß Hildegard als Satisfaktionswerk aus ihren Besitzungen ein Nonnenkloster und ein Kanonissenstift begründet habe, das eine dem Apostel Andreas, das andere Petrus geweiht, und diese samt einem Zins der römischen Kirche tradieren wolle. Es wird um Bestätigung dieser Stiftungen ersucht. ‒ Multi se importunos ingerunt ...

Überlieferung/Literatur

Druck: Migne, PL. 139, 421. Reg.: Cousin, Abbon 216 n. 7. Lit.: Manitius, Gesch. der lat. Lit. II 672; Cousin, Abbon 48.

Kommentar

Der Zeitpunkt der Absendung des undatierten Briefes ergibt sich aus der Erwähnung des Zusammentreffens Abbos mit dem Papst in der Nähe von Spoleto (n. 776) und der Heimkehr nach Frankreich. Beides erscheint als ein kurze Zeit zurückliegendes Ereignis. Cousin 216 datiert auf Jan. bis März 998, da er die Romreise Abbos in den Herbst 997 verlegt; vgl. jedoch dazu n. 776. Die erwähnte Hildegard wurde wohl zu Unrecht für eine Verwandte Abbos gehalten. Weder über sie noch über ihre Stiftungen und wie der Papst diese bestätigte, ist etwas näher bekannt. Über die im Briefe bezeugte Hochschätzung des Papstes durch Abbo, der ihm den Titel Majestät gibt, vgl. Hauck, Kirchengesch. III 263 und Brackmann, Aufsätze

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 797, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0977-00-00_1_0_2_5_0_838_797
(Abgerufen am 25.04.2024).