Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Sie sehen den Datensatz 542 von insgesamt 1338.

Papst Benedikt (VI.) bestätigt das Bistum Prag.

Überlieferung/Literatur

Erw.: MG. DH. IV n. 390; Cosmas v. Prag, Chr. II 37 (MGSS. N. S. II 135); Pulkawa, Chr. (FRB. V 55). Reg.: JL. † *3778; Budkowa, Repertorium 1 n. 1; GP. IV/4, 79 n. *78. Lit.: Novotny, České dějiny I/1, 583 ff.; Naegle, Kirchengesch. I/2, 404 ff.: R. Holtzmann, Die Urkunde Heinrichs IV. für Prag (AUF. 6/1918, 179 ff.); Stasiewski, Untersuchungen 122 ff.; Dvornik, Making 77 ff.; L. Hauptmann, Das Regensburger Privileg von 1086 für das Bistum Prag (MIÖG. 62/1954, 150); H. Beumann, Das DH. IV 390 für Prag von 1086 April 29 (Schlesinger, Mitteldeutsche Beiträge 395 ff.); W. Wegener, Böhmen-Mähren und das Reich im Hochmittelalter (1959) 204 ff.; Baethgen, Mediaevalia 58; Büttner, Willigis von Mainz und das Papsttum 1 ff.

Kommentar

Die ältere Literatur über die Gründung des Bistums Prag (vgl. dazu auch n. 426 f.) wird bei Naegle 385 ff. und Stasiewski 118 ff. besprochen. Vgl. weiters die auf DH. IV n. 390 bezügliche Literatur bei Maleczyński, Cod. dipl. Silesiae I 20 ff. Die Quellenaussagen sind nach Inhalt und Datierung nicht ganz klar und erlauben verschiedene Deutungsmöglichkeiten. Laut Cosmas hat Bischof Gebhard von Prag auf der Mainzer Synode 1085 ein Privileg vorgelegt olim a sancto Adalberto episcopo, suo antecessore, confirmatum tam a papa Benedicto quam et a primo Ottone imperatore. Auch laut DH. IV n. 390 behauptete Gebhard, das Bistum Prag habe sich ab inicio über Böhmen und Mähren erstreckt, wie tam a papa Benedicto quam a primo Ottone imperatore sic confirmatum est. Laut der späten Pulkawa Chr. soll ex ordinacione quondam sancti Adalberti Pragensis episcopi hervorgehen, daß temporibus primi Ottonis imperatoris Mähren mit dem Bistum Prag uniert war, qualiter Benedicti papa fuisset desuper confirmacio subsecuta. Vgl. dazu auch n. 609. Über die zuletzt von Hauptmann bestrittene Echtheit von DH. IV n. 390 vgl. die zitierte Arbeit von Beumann. Die wohl schon 967 (vgl. n. 426 f.) begonnenen Verhandlungen über die Gründung des Bistums Prag könnten am ehesten zu Ostern (Ende März) 973 auf dem Quedlinburger Hoftag Kaiser Ottos I., an dem sowohl Herzog Boleslaw II. von Böhmen als auch Papstlegaten (vgl. dazu auch n. 507) teilnahmen (vgl. Böhmer-Ottenthal n. 562 d sowie weiters Spangenberg in HJb. 21/1900, 772 f., Naegle 413 und Brackmann, Aufsätze 150, auch P. Hilsch in DA. 28/1972, 7 ff. u. Kaiser in Arch. f. KG. v. Böhmen 3/1973, bes. 17), zu einem gewissen Abschluß gelangt sein. Nur so ließe sich der Verweis der Quellen auf Otto I. interpretieren. Daß der Kaiser einvernehmlich mit dem Papst handelte, ist anzunehmen. Der in den Quellen genannte Papst Benedikt wäre daher mit Benedikt VI. zu identifizieren und die Datierung der verlorenen päpstlichen Bestätigungsurkunde wäre einerseits durch den Regierungsantritt dieses Papstes (n. 507), anderseits durch den Tod des Kaisers am 7. Mai 973 (Böhmer-Ottenthal n. 574 c) gegeben. Dieser dürfte die Verwirklichung der Bistumsgründung hinausgezögert haben. Laut Otlohs Vita Wolfkangi (MGSS. IV 538), die nichts von einer Mitwirkung des Papstes bei der Gründung des Bistums Prag weiß, soll dieses zur Zeit Ottos II. (medius Otto) entstanden sein, und in der Tat sind erst 976 (vgl. n. 548) Bischöfe von Prag und Mähren erwähnt. Vielleicht entgegen ursprünglichen Plänen wurden damals zwei Bistümer für das Herrschaftsgebiet Herzog Boleslaws gegründet; vgl. über die mährischen Bischöfe des 10. und 11. Jh. auch P. Ratkoš in Studia hist. Slovaca 3/1965, 20, 23 u. 29. Neuerdings glaubt Büttner die Gründung der beiden dem Erzbistum Mainz unterstellten Bistümer als Ersatz für das Ausscheiden der Bistümer Brandenburg und Havelberg aus der Mainzer Kirchenprovinz nach der Gründung des Erzbistums Magdeburg (n. 418) verstehen zu dürfen. Büttner 8 f. hält es auch trotz der Nennung des Papstes vor dem Kaiser in den Quellen nicht für wahrscheinlich, daß noch vor dem Quedlinburger Hoftag über die Bistumsgründung mit Rom verhandelt wurde, möchte daher den in den Quellen genannten Papst mit Benedikt VII. identifizieren und datiert die päpstliche Bestätigungsurkunde in die Zeit knapp vor dem Auftreten der ersten Prager und mährischen Bischöfe auf Ende 975 oder Anfang 976. Zur Nennung des Bischofs Adalbert von Prag in den zitierten Quellen vgl. n. 609.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 512, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0973-05-00_1_0_2_5_0_542_512
(Abgerufen am 24.04.2024).