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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XIII.) empfängt eine Gesandtschaft des Erzbischofs Adalbero von Reims, die ihm einen Brief und Geschenke des Erzbischofs überbringt. Die Gesandten berichten über die Vorgänge in Frankreich, besonders über den Plan Adalberos, im Mai (972) ein (Provinzial)konzil abzuhalten, und ersuchen um Entsendung eines päpstlichen Legaten, falls der Papst hier etwas beschließen lassen wolle. Weiters berichten die Gesandten über die Lage des Klosters Mouzon (D. Reims) und erbitten ein päpstliches Privileg für diese Abtei. Der Papst berät mit der römischen Geistlichkeit und kurialen Beamtenschaft über diese Bitten, läßt ein Schutzprivileg für Mouzon auf Papyrus ausfertigen (n. 497), erteilt den Auftrag, dieses in der geplanten Synode verlesen zu lassen, und entsendet mit der Gesandtschaft Adalberos seine Apokrisiarien nach Gallien.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Hist. monasterii Mosomensis 6 f. (MGSS. XIV 614). Reg.: Boye, QuKa. 60. Lit.: Lot, Une charte fausse 35 ff.; Lot, Carolingiens 69; Lowis, Church of France 129 u. 176; Schieffer, Legaten 35.

Kommentar

Die zeitliche Ansetzung des Romaufenthaltes der Reimser Gesandtschaft ergibt sich aus dem Datum des päpstlichen Privilegs für Mouzon (n. 497). Laut der Hist. Mosomensis wurden die Boten Adalberos natali Domini celebrato, also Anfang 972, nach Rom gesandt. Da Adalbero aber zu Weihnachten 971 noch selbst in Rom weilte (vgl. n. 488), die Reise der Gesandtschaft nach Rom auch kaum vier volle Monate in Anspruch nahm, muß die Nachricht der zitierten Quelle berichtigt werden. Der Autor scheint auch in anderem ungenau zu sein. Er weiß nichts vom Romaufenthalt Adalberos, berichtet nichts von dem gleichzeitig ausgestellten Privileg Johannes' XIII. für St-Remi (n. 498), das wohl ebenfalls durch die erzbischöfliche Gesandtschaft nach Reims überbracht wurde, und setzt die in Rede stehende Reimser Provinzialsynode von Mont-Notre-Dame en Tardenois (Hefele-Leclercq, Hist. des conc. IV 831, Schröder, Synoden 290 ff.; vgl. auch oben n. 488) statt in den Mai 972 ins Jahr 973 (vgl. dazu Lot, Carolingiens 69 Anm. 2). Die päpstlichen Privilegien für Mouzon und St-Remi sollen auf dieser Synode verlesen worden sein, was eine sehr eilige Rückkehr der Gesandtschaft aus Rom voraussetzt. Von der Anwesenheit päpstlicher Legaten auf dieser Synode verlautet nichts; vgl. Schieffer 35. Lot, Carolingiens 69 Anm. 1 vermutet, daß Adalberos Gesandter der Reimser Archidiakon Gerannus war, der laut dem Zeugnis Richers v. Reims (Latouche II 54) damals von König Lothar von Frankreich vielleicht zur Hochzeit Kaiser Ottos II. (vgl. n. 492 und dazu Dümmler, Otto der Große 483) nach Italien gesandt worden war und mit dem Gerbert von Aurillac nach Reims reiste (vgl. n. 475). In Mouzon hatte Adalbero am 7. Nov. 971 die dort seit den Zeiten des Erzbischofs Heriveus von Reims lebenden Kanoniker durch Benediktinermönche aus Thin-le-Moutier ersetzt, worüber die Reimser Gesandten dem Papst berichtet haben dürften. In der Urkunde Johannes' XIII. für Mouzon (n. 497) erscheint Adalbero irrig als Gründer des Klosters Mouzon. Die zitierte Hist. Mosomensis ist die einzige Quelle, aus der ein im Apr. 972 in Rom abgehaltenes Konzil des Papstes erschlossen werden kann. Die Veranstaltung ist durchaus wahrscheinlich, da die Hochzeit Ottos II. sicher viele hohe Geistliche nach Rom geführt hatte. Vgl. weiters auch die Erwähnung von Beratungen zwischen Otto I. und dem Papst in n. 493.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 496, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0972-04-00_1_0_2_5_0_524_496
(Abgerufen am 16.04.2024).