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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XIII.) empfängt ehrenvoll den Erzbischof Adalbero von Reims und gewährt ihm die Erlaubnis, am bevorstehenden Weihnachtstag mit Assistenz von zwölf Bischöfen eine Messe (in Rom) zu zelebrieren. Bei Besprechungen zwischen dem Erzbischof und dem Papste fordert dieser seinen Gast auf, etwaige Wünsche zu nennen, worauf Adalbero die Bestätigung der Rechte und Besitzungen des Klosters Saint-Remi bei Reims durch den Papst erbittet. Nachdem der Erzbischof noch in Anwesenheit des Papstes und vieler Bischöfe feierlich die Abtei Saint-Timothée bei Reims dem Remigiuskloster übertragen hatte, genehmigt der Papst die erzbischöfliche Bitte, läßt ein entsprechendes Privileg ausfertigen und dieses nach öffentlicher Verlesung durch Anbringung des päpstlichen Bullensiegels sowie durch die Unterschriften der anwesenden Bischöfe bestätigen. Adalbero wird sodann nach Hause entlassen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Richer v. Reims, Hist. III 25 ff. (Latouche II 32 ff.). Reg.: JL. I p. 476. Lit.: Lot, Une charte fausse 35 ff.; Lot, Carolingiens 68 f.; Lowis, Church of France 176 f.; Schieffer, Legaten 35.

Kommentar

Der Bericht Richers bietet einige Schwierigkeiten. Die Urkunde Johannes' XIII. für St-Remi (n. 498) datiert nämlich erst vom 23. Apr. 972 und so lange kann Adalbero unmöglich in Rom gewesen sein, da er bereits Anfang Mai 972 eine Synode in Mont-Notre-Dame en Tardenois (vgl. Hefele-Leclercq, Hist. des conc. IV 831 und Schröder, Synoden 290 ff., wo allerdings auch Mai 973 als Datum der Synode in Erwägung gezogen wird) abhielt. In den erhaltenen Kopien der Papsturkunde für St-Remi finden sich auch keine Unterschriften von Bischöfen. Außerdem hat Adalbero Anfang 972 nach seiner Rückkehr von Rom aus Reims eine Gesellschaft zum Papst geschickt, um ein Privileg für Mouzon (n. 496) zu erbitten. Dieses ist ebenfalls vom 23. Apr. 972 datiert und wurde erst in einer römischen Synode beraten (n. 497). Latouche II 35 Anm. vermutet daher, daß Richer irrtümlich zwei zeitlich auseinanderliegende Ereignisse miteinander in Verbindung gebracht habe, nämlich den römischen Aufenthalt Adalberos zu Weihnachten 971 und die durch eine bes. Reimser Gesandtschaft erbetene und durch ein römisches Konzil im Apr. 972 durchgeführte Privilegierung der beiden Klöster. Von der Gesandtschaft Adalberos weiß man aber nur aus der Hist. monasterii Mosomensis (MGSS. XIV 614) (vgl. n. 496), die dafür den weihnachtlichen Romaufenthalt des Erzbischofs verschweigt. Lot möchte deshalb dem zeitgenössischen Reimser Historiker Richer größere Glaubwürdigkeit zumessen als der späteren Klostergeschichte und vermutet, daß Adalbero kurz nach Weihnachten 971 Rom wieder verlassen habe, ohne die Ausfertigung des damals tatsächlich von ihm erbetenen Papstprivilegs für St-Remi abzuwarten. Statt dessen habe er ein provisorisches, durch die Papstbulle und die bischöflichen Unterschriften beglaubigtes Schriftstück mitgenommen, das später durch die Papsturkunde ersetzt wurde. Lowis und Schieffer stimmen dieser These zu. Die Datierung der Romreise Adalberos in das Ende des Jahres 971 ergibt sich aus der Datierung der beiden Papsturkunden, aus dem Datum der Synode von Notre-Dame, die angeblich im sechsten Monat nach dem Romaufenthalt des Erzbischofs abgehalten wurde, und endlich aus der Durchführung der Reform im Stifte Mouzon Anfang Nov. 971 knapp vor Antritt der Romreise Adalberos (vgl. Lot in BÉCh. 52/1891, 35). Man kann annehmen, daß sich die Besprechungen des Erzbischofs mit dem Papste auch auf die Situation der Reimser Klöster bezogen. Sackur, Cluniacenser I 397 hat Lot widersprochen und läßt die Reimser Gesandten vor dem Erzbischof schon Ende 971 nach Rom reisen, während Adalbero erst zu Weihnachten 972 in Rom war, um die im April 972 ausgefertigten Papsturkunden (n. 496, n. 497 u. n. 498) abzuholen, die dann erst im Mai 973 der Synode von Notre-Dame en Tardenois vorlagen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 488, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0971-12-00_1_0_2_5_0_516_488
(Abgerufen am 29.03.2024).