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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Ostern. Ann. Lob. Hoftag zu folgern aus no 530. ‒ Bei diesem oder dem winteraufenthalt in Ravenna erfolgte der besuch des bischofs Oudalrich von Augsburg, welcher trotz seiner alterschwäche noch einmal nach Rom wallte; der kaiser empfängt ihn, als er ihm angemeldet wird, mit solcher eile in seinem schlafgemach, dass er sich nicht zeit nimmt, beide füsse zu beschuhen; unter fürsprache der herbeigerufenen kaiserin gewährt Otto die übertragung aller weltlichen geschäfte im bistum (procurationem sui episcopatus regimenque super familiam et omnia negotia secularia) auf des bischofs brudersohn Adalbero, ebenso die anwartschaft der nachfolge. Gerhardi V. Oudalrici c. 21 M. G. SS. 4,407. Oudalrich hatte seinen neffen schon längst dem kaiser vorgestellt und ihn dem dienste des kaisers gewidmet; Otto würdigte ihn seiner gunst, gestattete (wol schon vor diesem zeitpunkt) dass er den hof- und heerdienst für seinen oheim leiste (ib. c. 3 p. 389) und verlieh demselben die abtei Ottobeuern (c. 25 p. 409).

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 528a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0971-04-16_1_0_2_1_1_908_528a
(Abgerufen am 29.03.2024).