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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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(in com. Perugiae) nimmt die klausnerin Hermergarida und die ihr vermög bischöflicher verleihung zugehörige kirche S. Miniato (bei Florenz) auf bitte des grafen Gebohard in schutz und gestattet ihr zur wiedererwerbung entzogener besitzungen die wahl eines vogtes. Busse 100 pfund gold. Petrus canc. adv. [Huberti] epi. et archicanc. ‒ Lami M. eccl. Florent. 2,1380 ohne quellenangabe = *M. G. DD. 1,547 no 401. ‒ Schutzbrief, daher ohne kais. unterschriftzeile, diktat des kanzleinotars It. B, iedoch in unbestimmbarem grade überarbeitet; dass S. Miniato bei Florenz gemeint sei, ergibt sich aus Lami, über die geschichte dieser kirche vgl. M. G. DD. 1,546; dass Hermergarida die ursprüngliche empfängerin der urk. war, ist daraus zu schliessen, dass dieselbe in den legenden keine rolle spielt; die strafformel verbindet androhung der belangung wegen maiestätsbeleidigung (zuerst in no 514) mit geldstrafe, was sonst erst später nachweisbar ist, vgl. Ficker Ital. Forsch. 1,80. ‒ Erste im namen des kanzlers Petrus ausgestellte urk. ‒ Colle = no 526d.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 528, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0971-03-01_1_0_2_1_1_907_528
(Abgerufen am 23.04.2024).