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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Weihnachten. Ann. Lob. 971 M.G.SS. 13, 234. Anwesenheit des bischofs von Metz, welcher vom papst reliquien erhält. Sigeberti V. Deoderici c. 16 ib. 4, 475. ‒ Der papst stellt den mit dem bischof Hatto von Vich und dem herzog Borrell nach Rom gekommenen mönch Gerbert von Aurillac, nachdem er schon früher den kaiser durch botschaft auf dessen kenntnisse in musik und astronomie aufmerksam gemacht hatte und von ihm gebeten worden war, den gelehrten in Rom zurückzuhalten, dem kaiser vor; Gerbert wünscht sich noch in der logik auszubilden und wird daher mit G(erannus), dem archidiakon von Reims, welcher als gesandter des französischen königs zum kaiser kam (vielleicht ostern 972, vgl. no 536b), nach Reims entlassen. Richeri Hist. III, 43‒45. Der zeitpunkt des zusammentreffens ergibt sich aus der bulle Johanns von ian. 971 Jaffé-L. 3746, welche Borrells anwesenheit in Rom erwähnt, vgl. Büdinger Gerbert 20; Richers bericht erscheint nur darin ungenau, dass er bischof Atto und Borrell vor Ottos ankunft abreisen lässt. ‒ An stelle des am 1. nov. (Necr. Merseb. Neue Mittheil. des thür.-sächs. Vereins 11,244) verstorbenen bischofs Boso von Merseburg ernannte der kaiser auf fürsprache des bischofs Anno von Worms Gisiler ‚moribus et natura nobilis‘, welcher im iuni 971 zu Magdeburg geweiht wurde. Thietmar II, 37(23).

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 527b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0970-12-25_1_0_2_1_1_905_527b
(Abgerufen am 29.03.2024).