Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Sie sehen den Datensatz 887 von insgesamt 982.

(civ. Ravenna foris murum prope civ.) macht dem kloster Hilwartshausen unter der abtissin Hemma auf fürsprache seiner gemalin Adelheid die gleiche schenkung wie no 520 und vermehrt sie durch alle dem kaiser gehörigen nutzungen dieser mark, nämlich die obstwälder, die hörigen sowol die daselbst wohnenden als die entflohenen und alles andere zubehör. Liutgerius canc. adv. Rotberti archiepi. et cap. Angebl. or. Hannover. ‒ Or. Guelf. 5,7 nebst facs. = Facs. in Walther Lexicon dipl. taf. 5 = Facs. in Le Moine Dipl. prat. suppl. 45 = Le Moine Pract. Anweisung zur Dipl., suppl. taf. 42; *M. G. DD. 1,611 no 451 spur. ‒ Fälschung s. XI auf grundlage von no 520, das in den angegebenen punkten beträchtlich erweitert ist, daher und wegen der schrift ist die von Ficker UL. 1, 296 vermutete neuausfertigung ausgeschlossen. ‒ Hemma erscheint als abtissin auch 973 und 990 (St. 608.930), die verwechslung lag für den fälscher um so näher, als sie die schwester der ersten abtissin Bertildis war (DO. II no 6 = St. 552); dass Helmburg und nicht Hemma der Bertild folgte, dürfte sich aus Forsch. 14,26 erklären.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 521, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0970-04-10_5_0_2_1_1_887_521
(Abgerufen am 18.04.2024).