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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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schreibt dem erzbischof Walpert von Mailand dass auf der wegen erhebung Benevents zum erzbistum am 26. mai unter vorsitz des papstes zu Rom abgehaltenen synode (no 495) auch der zustand des bistums Alba zur sprache gekommen sei: wie dasselbe durch die Sarazenen (von Garde-Fraînet, papstbr.) so ausgeplündert worden sei, dass der dortige bischof sogar des nötigen unterhaltes entbehre (ohne kleriker und pfarrgemeinde wie ein bauer vom landbau leben müsse, papstbr.); die synode habe daher beschlossen diesen unwürdigen verhältnissen dadurch ein ende zu machen, dass Alba nach dem tode seines gegenwärtigen bischofs Fulchard als pfarre einer mächtigern benachbarten kirche, nämlich iener von Asti, einverleibt werde; da die beiden in frage stehenden sprengel von Mailand abhängen, habe die synode den erzb. Walpert mit der ausführung dieses beschlusses betraut. Der kaiser erklärt, es unterliege keinem anstand, dass die auch von ihm gebilligten beschlüsse, so wie sie der ihm vorgelegte brief des papstes enthalte, auch von Walpert approbirt werden, beauftragt ihn daher zu diesem behuf in Mailand eine synode abzuhalten und dadurch den beiden kirchen und dem reich einen dienst zu erweisen, ernennt endlich den bischof Liutprand von Cremona zu seinem gewaltboten, welcher dieser versammlung beiwohnen und deren beschlüsse anstatt des kaisers genehmigen werde. ‚Septimo kal. iun.‘ Insert im placitum der kaiserin Adelheid von 985 Turin. ‒ Ughelli Italia sacra ed. I, 4, 404 erwähnt; Cipolla Di Rozone vesc. di Asti (Mem. dell'accad, di Torino ser. II t. 42) 35; *M. G. DD. 2, 879 no 374a. Das angezogene schreiben des papstes welches auch die zustimmung des kaisers erwähnt und als vorlage gedient hat, steht Cipolla l. c. 34. Die beiden undatirt überlieferten ausschreiben erfolgten iedenfalls sehr bald nach der synode, wenn man sie auch nicht mit Erben (Mittheil. des Inst. f. öst. GF. 13, 211) vom 26. mai datiren darf. ‒ Die Mailänder synode trat noch vor dem september zusammen, vgl. Reichssachen.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 496, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0969-00-00_1_0_2_1_1_857_496
(Abgerufen am 18.04.2024).