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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Vor einer unter dem Vorsitz des Kaisers Otto (I.) und des Papstes Johannes (XIII.) in der Kirche Sant'Apollinare Nuovo tagenden Gerichtsversammlung (in basilice sancti Apolenaris pontificis et Christi martiris, qui vocatur Novo, quando in iudicio et in generali placito residebant) verklagt der Richter Ursus aus Ferrara als Advokat des Erzbischofs Petrus (IV.) von Ravenna zum zweiten Male den Diakon Rainer (von Ravenna), den Sohn des verstorbenen Grafen Teudegrim (von Pistoia) und dessen Frau Ingelrada, wegen eines gewaltsamen Eindringens in Ravenna, Gefangennahme des Erzbischofs und Beraubung der Kirchen. Vor der gleichen Versammlung (in generali placito ... infra basilicam beati Apollinaris) ersucht Bischof Martin (II.) von Ferrara um Bestätigung der seiner Kirche von früheren Päpsten verliehenen Privilegien, läßt diese durch Ursus verlesen und erlangt vom Papste auf Intervention der Anwesenden die Genehmigung seiner Bitte.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 415 u. n. 416. Reg.:

Kommentar

Die erste Klage in der Ravennater Streitsache erfolgte während der im Jan. 967 tagenden römischen Synode; vgl. n. 405 auch über die erwähnten Ereignisse. Da die Erledigung vom 17. Apr. 967 datiert (n. 416) und bis dahin noch eine Ladung Rainers erfolgen mußte, wird man die Versammlung in Sant'Appollinare vorher ansetzen müssen. Kaiser und Papst weilten seit 31. März 967 in Ravenna; vgl. n. 411. Die Papsturkunde für Ferrara n. 415, die zahlreiche auch in n. 416 genannte Persönlichkeiten unterfertigten und die daher vermutlich auch um den 17. Apr. 967 ausgestellt worden sein dürfte, berichtet wohl im Hinblick auf den Ravennater Streit, daß Kaiser und Papst in Gegenwart zahlreicher Kleriker und Laien, Bischöfe, Äbte und Fürsten aus allen Gegenden diversas causas, lites inspiciendas et deliberandas bei der Versammlung zu erledigen hatten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 412, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0967-04-00_1_0_2_5_0_437_412
(Abgerufen am 18.04.2024).