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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XIII.) dankt dem Bischof Erchembald (von Straßburg) (Erckenbaldo fratri in Christo dulcissimo ac dignissimo episcopo) für seine Ergebenheit und versichert ihn des päpstlichen Wohlwollens, das ihm ebenso zuteil werden solle wie seinen Vorgängern durch frühere Päpste. ‒ Nostrum esse ... Dat.

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: Drucke: J. Wimpfeling, Cat. ep. Argentinensium (Straßburg 1651) 31; Zimmermann, PUU. 337 n. 172. Reg.: Wentzke, Reg. I 251 n. 161; GP. III/3, 9 n. 10.

Kommentar

Wimpfeling will den Text des Papstschreibens in annalibus ecclesiae Argentinensis gefunden haben. Die Vorlage bot nur einen unvollständigen Text, wie auch die fehlende Datierung beweist. Da Bischof Erchembald von Sep. 965 bis zum Jahre 991 regierte, kommt als Ausstellungszeit des Papstbriefes der ganze Pontifikat Papst Johannes' XIII. in Frage, auf den bereits Wimpfeling als Aussteller hingewiesen hat. Man wird am besten ebenso wie bei n. 399, n. 400, n. 401, n. 403 u. n. 404 in die Jahre nach der Restitution Johannes' XIII. (n. 396) datieren können. Die Veranlassung des Papstschreibens ist unbekannt. Zu den Privilegien früherer Päpste für Straßburg vgl. GP. III/3. 7 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 402, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0967-00-00_4_0_2_5_0_427_402
(Abgerufen am 20.04.2024).