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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XIII.) verleiht dem Kloster Brugnato (D. Luni) ein Privileg.

Überlieferung/Literatur

Erw.: MG. DO. III n. 201. Reg.: IP. VI/2, 369 n. *2. Lit.: Tomaini, Brugnato 37 ff.

Kommentar

Die Zuschreibung des verlorenen und nur aus dem zitierten Kaiserdiplom bekannten Papstprivilegs zu Johannes XIII. ist unsicher. In DO. III n. 201 wird als Vorurkunde des päpstlichen Privilegs eine Verfügung eines Papstes namens Gregor genannt, der laut IP. VI/2, 369 n. * 1 mit Gregor III. zu identifizieren ist. Diese interdicta Gregors werden auch in einer Urkunde Kaiser Karls III. vom 15. Feb. 882 (Böhmer-Mühlbacher n. 1634) erwähnt, doch scheint dies Interpolation zu sein. Jedenfalls kennt Karl III. noch keine Privilegierung des Klosters durch einen Papst Johannes, woraus sich ergibt, daß diese erst nach 882 erfolgt sein muß. Johannes XIII. ist sicherlich der letzte in Frage kommende Papst, da in DO. III n. 201 als Nachurkunde das Privileg eines Papstes Benedikt erscheint, womit spätestens der letzte Papst dieses Namens vor Otto III., Benedikt VII. (vgl. n. 531) oder frühestens der erste Papst dieses Namens nach Johannes VIII., Benedikt IV., gemeint sein kann. In MG. DH. II n. 298 wird ebenfalls eine Privilegierung des Klosters durch Päpste erwähnt, deren Namen werden jedoch verschwiegen. Kehr vermutet, daß der in DO. III n. 201 genannte Johannes-Papst mit Johannes XIII. zu identifizieren ist. Der Inhalt des verlorenen Privilegs bezog sich vermutlich auf Auseinandersetzungen des Klosters mit dem Diözesanbischof und wird jenem die Exemtion und den päpstlichen Schutz gegen eine in DO. III n. 201 erwähnte jährliche Zinszahlung von 12 Denaren und 2 Kerzen zugesichert haben, da sich DO. III n. 201 auch auf den Schutz der Abtei vor Übergriffen des Bischofs von Luni bezieht. Vgl. über diesen Streit und die Kaiserurkunde Tomaini 37 ff. und Böhmer-Uhlirz n. 1176.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 401, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0967-00-00_3_0_2_5_0_426_401
(Abgerufen am 28.03.2024).