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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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schenkt der kirche von Magdeburg auf bitte seiner gemalin Adelheid das städtlein Saltza (Altensalze s. Magdeburg). Ohne rekognition. ‒ Lünig RA. 20, 248 deutsch, ohne quellenangabe. Das bloss mit der datirung 3. apr. 965 versehene stück fehlt in allen Magdeburger ch.; Salze ist in der grossen gesammtbestätigung Ottos II. DO. II no 29 = St. 579 nicht erwähnt, scheint auch in den folgenden iahrh. nicht urkundlich als Magdeburger besitz nachweisbar, also ohne zweifel fälschung, aber mit benutzung einer echten vorlage. Das königliche eingangsprotokoll deckt sich mit no 380, die fassung entspricht, soviel die übersetzung noch erkennen lässt, bis auf den ausdruck ‚geborne königin‘ den damaligen kanzleibräuchen, insbesondere der satz über geistlichen zweck und die interventions- und korroborationsformel, ohne aber genauer mit einem der erhaltenen Magdeburger diplome übereinzustimmen.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 375, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0965-04-03_2_0_2_1_1_683_375
(Abgerufen am 20.04.2024).