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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Benedikt (V.) ordiniert Gaidulf zum Bischof von Atina.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Chr. Atinense (Muratori, SS. VII 908). Reg.:Lit.: Caspar, Petrus Diaconus 141 ff.; IP. VIII 197.

Kommentar

Caspar bemerkt, daß der Bischofskatalog des Chr. Atinense auf echter Tradition beruhen könnte, jedoch von Petrus diac. ausgestaltet und mit einem Papstkatalog synchronisiert wurde. So kam es auch zu der merkwürdigen Nachricht von der Ordination Gaidulfs durch einen Papst namens Benedikt. Ob Benedikt V. gemeint ist, wie allgemein angenommen wird, bleibt fraglich. Gleich nach der Erwähnung dieser Weihe wird zwar in der Chr. von der Erhebung Capuas zur Metropole durch Papst Johannes XIII. (n. 393) berichtet, was vermutlich der Anlaß war, den Ordinator Gaidulfs mit dem Vorgänger dieses Papstes Benedikt V. zu identifizieren, unmittelbar vor dem Bericht über die Weihe Gaidulfs wird aber von einer angeblichen Privilegierung der Kirche von Atina durch Karl den Großen gesprochen, so daß auch die Päpste Benedikt III. und Benedikt IV. als Ordinatoren Gaidulfs in Frage kämen, dem eine Regierungszeit von 33 Jahren zugeschrieben wird. Daß die Bischofsliste der Chr. äußerst lückenhaft ist, ergibt sich schon daraus, daß Gaidulfs Vorgänger Gaudentius von Atina durch Papst Honorius I. ordiniert worden sein soll. Von irgendwelchen Beziehungen Benedikts V. zu Süditalien ist sonst nichts bekannt, und es erscheint auch wenig wahrscheinlich, daß dieser Papst während seines kurzen und überall angefochtenen Pontifikates zu einer so wichtigen Amtshandlung wie der Weihe eines Bischofs Zeit und Gelegenheit gehabt haben soll. Kehr, IP. VIII 197 bezweifelt überhaupt, daß Atina im Mittelalter Bischofssitz war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †359, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0964-05-00_1_0_2_5_0_383_F359
(Abgerufen am 20.04.2024).