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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,2

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Otto I. bestätigt zugleich mit seinem Sohn (una cum Ottone glorioso rege filio nostro) dem Papst Johannes XII. die Gebiete, Städte, Patrimonien und Bezüge, die dessen Vorgänger bisher innegehabt haben, und fügt eine neue Schenkung an den hl. Petrus hinzu, alles unter dem Vorbehalt seiner und seiner Nachfolger Gewalt nach dem Paktum Papst Eugens II., dessen Bestimmungen wiederholt werden.

Kommentar

Ottenthal Reg. 311; vgl. auch das zu DO. I., S. 322 f., no. 235, Gesagte.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,2 n. 578a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0962-02-13_1_0_2_2_0_9_578a
(Abgerufen am 28.03.2024).