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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Otto schickt Abt Hatto (II.) von Fulda nach Rom voraus, um dort für seine Unterkunft zu sorgen (Rex Hattonem ... ad construenda sibi habitacula Romam premisit).

Überlieferung/Literatur

Cont. Regin. a. 961, ed. Kurze, S. 171. Vgl. B-O 307e; Jakobs, Germania pontificia IV, S. 370 Nr. *47.

Kommentar

Papst Johannes XII. hat am 10. Dezember für Abt Hatto geurkundet (B-Z2 288; J-L 3688; Jakobs, Germania pontificia IV, S. 370f. Nr. 48), so daß dieser etwa Mitte November von Oberitalien nach Rom aufgebrochen sein muß. In seiner Begleitung befand sich möglicherweise auch Markgraf Gero (von der sächsischen Ostmark, vgl. schon Reg. 2139), der gleichfalls etwa damals ein Papstprivileg für das von ihm gegründete Kloster Gernrode erhielt (B-Z2 289), das er zuvor dem Hl. Petrus tradiert zu haben scheint; vgl. Jakobs, Rombeziehungen, S. 64f. Aufgabe Hattos war es natürlich nicht nur, in Rom für Otto "Quartier zu machen", sondern über die Modalitäten des Einzugs und der Kaiserkrönung zu verhandeln. Allerdings findet die verbreitete Annahme (vgl. Drabek, Verträge, S. 65; Hussong, Studien II, S. 262f.; Vogtherr, Reichsabteien, S. 267), daß Hatto und seine Begleiter bei ihrem Aufenthalt in Rom in Vertretung Ottos dem Papst auch den geforderten Sicherheitseid geleistet hätten (B-Z2 287; vgl. B-O 309a; Jakobs, Germania pontificia IV, S. 370 Nr. *47), in den Quellen keine Stütze; vgl. Reg. 2489. Möglicherweise haben sie nur die Bereitschaft Ottos zugesichert, diesen Eid vor dem Betreten der Stadt durch entsprechende Eideshelfer leisten zu lassen. – Vgl. Köpke/Dümmler, Otto d. Gr., S. 327; Fuhrmann, Konstantinische Schenkung, S. 124-126, bes. Anm. 171.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 2467, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0961-12-00_1_0_1_3_3_1038_2467
(Abgerufen am 29.03.2024).